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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Für Unternehmen

Audit, Eintragung im Vertrauensregister, Streitschlichtung und Mitwirkung an der Verbraucherbildung.

Der Weg zur Eintragung.

Schritt 01

Antrag und Selbstauskunft

Sie beantragen die Prüfung und füllen die Selbstauskunft zu Vertragswerk, Beschwerdemanagement und Erstattungspraxis aus.

Schritt 02

Prüfung der Unterlagen

Wir prüfen AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben und die Bearbeitung von Beschwerden anhand der veröffentlichten Kriterien.

Schritt 03

Rückfragen und Nachbesserung

Abweichungen teilen wir mit. Sie haben Gelegenheit nachzubessern, bevor entschieden wird.

Schritt 04

Entscheidung und Eintragung

Das Präsidium entscheidet. Bei Bestehen erfolgt die Eintragung mit Prüfdatum und zwei Jahren Gültigkeit.

Kosten und Bedingungen

Was kostet die Unternehmensmitgliedschaft?

100,00 Euro im Monat, monatlich im Voraus fällig. Die Mitgliedschaft läuft ab dem gewählten Beitrittstag genau ein Jahr und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Das Auditverfahren ist in der Mitgliedschaft enthalten.

Ist die Listung an die Mitgliedschaft gekoppelt?

Die Listung im Vertrauensregister setzt ein bestandenes Audit voraus. Eine Eintragung als geprüftes Unternehmen ist ohne Mitgliedschaft nicht möglich, weil das Verfahren über die Beiträge finanziert wird.

Kann ich mich freikaufen?

Nein. Der Beitrag deckt den Aufwand des Verfahrens, nicht dessen Ergebnis. Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird nicht eingetragen. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs, nicht die Geschäftsstelle und nicht das Präsidium.

Wie lange gilt ein bestandenes Audit?

Zwei Jahre ab Prüfdatum. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Bei begründeten Hinweisen kann eine Zwischenprüfung erfolgen.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen entfallen?

Sie werden angehört und erhalten 14 Tage Zeit zur Stellungnahme. Bleibt es dabei, endet die Eintragung und Ihr Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Gründe dafür veröffentlichen wir nicht. Gegen die Beendigung steht das Widerspruchsverfahren offen.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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