Zwölf Kriterien, veröffentlicht und einheitlich.
Geprüft wird, was Verbraucher tatsächlich betrifft: das Vertragswerk, der Umgang mit Beschwerden und die Praxis bei Erstattungen. Alle Kriterien gelten für alle Antragsteller gleich.
Vertragswerk
Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten keine Klauseln, die nach §§ 307 bis 309 BGB unwirksam sind. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtsprechung.
Widerruf und Rückgabe
Widerrufsbelehrung vollständig, auffindbar und fristgerecht. Rückabwicklung ohne unzulässige Bedingungen.
Preisangaben
Endpreise, Versandkosten und wiederkehrende Entgelte sind vor Vertragsschluss vollständig ausgewiesen.
Vertragsverlängerung
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind klar benannt.
Kündigungsmöglichkeit
Der Kündigungsprozess ist so einfach zugänglich wie der Vertragsabschluss.
Erstattungspraxis
Berechtigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Anerkennung, ohne Verweis auf Gutscheinlösungen.
Beschwerdemanagement
Eingehende Beschwerden werden dokumentiert, innerhalb von fünf Werktagen beantwortet und mit einem benannten Ansprechpartner bearbeitet.
Werbeaussagen
Aussagen zu Preisen, Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit und Testergebnissen sind belegbar und nicht irreführend.
Datenschutz
Einwilligungen werden getrennt eingeholt, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO fristgerecht beantwortet.
Erreichbarkeit
Ein Kontaktweg ohne kostenpflichtige Nummer und ohne Registrierungspflicht ist vorhanden und wird bedient.
Barrierearmut
Wesentliche Vertragsinformationen sind auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.
Streitbeilegung
Bereitschaft zur Teilnahme an der Streitschlichtung ist erklärt und wird in der Praxis eingehalten.
Bewertung und Ergebnis
Die Prüfung endet mit einem von drei Ergebnissen. Ein Zwischenergebnis gibt es nicht.
Bestanden
Mit Auflagen bestanden
Nicht bestanden
Unabhängigkeit des Verfahrens
Wer entscheidet?
Das Präsidium. Die Geschäftsstelle bereitet vor und dokumentiert, entscheidet aber nicht. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen.
Beeinflusst die Gebühr das Ergebnis?
Nein. Die Gebühr deckt den Prüfaufwand und ist unabhängig vom Ergebnis zu entrichten. Ein nicht bestandenes Audit führt nicht zur Rückerstattung und ein bestandenes nicht zu einer Ermäßigung.
Wird ein nicht bestandenes Audit veröffentlicht?
Nein. Ein nicht bestandenes Audit wird nicht veröffentlicht. Im Vertrauensregister erscheint ausschließlich, wer besteht. Das Ergebnis wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.
Was kostet das Audit?
Das Auditverfahren ist in der Unternehmensmitgliedschaft von 100,00 Euro im Monat enthalten. Erforderliche Zwischenprüfungen und Wiederholungsprüfungen werden nach der veröffentlichten Gebührenordnung abgerechnet.