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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Widerspruchsverfahren

Rechtsbehelf gegen Ablehnung, Nichtverlängerung und Beendigung einer Eintragung. Vier Wochen Frist, begründete Entscheidung durch den zuständigen Fachausschuss.

Wogegen der Widerspruch offensteht

Das Vertrauensregister führt ausschließlich Unternehmen, die das Prüfverfahren bestanden haben. Der Widerspruch richtet sich deshalb nicht gegen eine Eintragung, sondern gegen die Entscheidungen, die eine Eintragung verhindern oder beenden.

  • Ablehnung eines Antrags auf Eintragung nach nicht bestandenem Audit.
  • Nichtverlängerung der Eintragung nach Ablauf der Gültigkeit.
  • Beendigung einer bestehenden Eintragung, etwa nach einer Zwischenprüfung.

Jede dieser Entscheidungen ergeht schriftlich, begründet und mit Rechtsbehelfsbelehrung. Die Frist beträgt vier Wochen ab Zugang.

Ablauf

  • Der Widerspruch ist in Textform einzulegen und zu begründen. Maßgeblich ist der Zugang bei der Geschäftsstelle.
  • Richtet sich der Widerspruch gegen die Beendigung einer bestehenden Eintragung, bleibt diese bis zur Entscheidung im Register sichtbar.
  • Der zuständige Fachausschuss entscheidet innerhalb von sechs Wochen. Die Entscheidung wird begründet und schriftlich mitgeteilt. Das Präsidium wirkt daran nicht mit.
  • Ist der Widerspruch begründet, bleibt die Eintragung bestehen oder wird wiederhergestellt. Bei einem abgelehnten Antrag wird das Verfahren an der Stelle fortgesetzt, an der es unterbrochen wurde.
  • Werden die Voraussetzungen während des Verfahrens wiederhergestellt, endet das Verfahren ohne weitere Entscheidung und die Eintragung wird fortgeführt.

Was nicht veröffentlicht wird

Weder das Widerspruchsverfahren noch sein Ausgang wird im Register vermerkt. Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab. Gründe für das Ende einer Eintragung werden nicht veröffentlicht.

Rechtsweg

Das Widerspruchsverfahren ist ein vereinsinternes Verfahren. Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt und wird durch die Einlegung des Widerspruchs weder ersetzt noch gehemmt.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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