Der Bundesausschuss der Bundesverbraucherhilfe wertet die eingehenden Schilderungen aus dem Sachgebiet Wohnen aus. Die Betriebskostenabrechnung führt die Liste seit jeher an.
Wiederkehrende Ansatzpunkte
- Positionen werden umgelegt, die im Mietvertrag nicht als umlagefähig vereinbart sind.
- Der Umlageschlüssel wird nicht angegeben oder ohne Ankündigung gewechselt.
- Verwaltungs- und Instandhaltungskosten werden in Sammelpositionen verdeckt.
- Belegeinsicht wird verzögert, bis die Einwendungsfrist abgelaufen ist.
Die Position des Ausschusses
Der Ausschuss hält eine nachvollziehbare Abrechnung für eine Frage der Sorgfalt, nicht der Interessenlage. Wo der Umlageschlüssel genannt, die Positionen einzeln ausgewiesen und Belege zeitnah zugänglich gemacht werden, entstehen die meisten Streitfälle gar nicht erst. Das entlastet Verwaltungen ebenso wie Mietparteien.
Empfehlung
Der Ausschuss empfiehlt Vermietenden, Belegeinsicht innerhalb von vier Wochen nach Anforderung zu ermöglichen, und Mietenden, Einwendungen auch dann fristwahrend zu erklären, wenn die Einsicht noch aussteht.
