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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Experte werden

Die Bundesverbraucherhilfe vermittelt geprüfte Fachleute an Verbraucher und an Unternehmen. Dazu zählen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ebenso wie Beraterinnen, Therapeuten und pädagogische Fachkräfte. Wer aufgenommen wird, ist geprüft, steht unter Vertrag und hält sich an eine Preisbindung nach oben.

Was die Aufnahme voraussetzt

  • Nachweis der Berufsqualifikation und, soweit einschlägig, der Kammerzugehörigkeit.
  • Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
  • Erstkontakt innerhalb von drei Werktagen und Kostentransparenz vor Auftragsannahme.
  • Anerkennung des Verhaltenskodex der Bundesverbraucherhilfe.
  • Bereitschaft zur Mitwirkung an der Streitschlichtung.

Preisbindung nach oben

Gelistete Fachleute verpflichten sich, für vermittelte Anfragen die im Vertrag vereinbarten Höchstsätze nicht zu überschreiten. Die Bindung wirkt als Obergrenze. Ein Unterschreiten bleibt jederzeit möglich, soweit das Berufsrecht es zulässt.

Wie sich die Vermittlung finanziert

Die Bundesverbraucherhilfe legt ihre Finanzierung offen. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird keine Beteiligung an der Vergütung erhoben. Grund ist das Verbot der Gebührenteilung mit Nichtanwälten nach § 49b Abs. 3 BRAO. Die anwaltliche Listung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Prüfung und des Verhaltenskodex.

Bei allen übrigen Fachleuten beträgt die Beteiligung 10 Prozent der Vergütung aus vermittelten Aufträgen. Sie dient der Gegenfinanzierung des Vermittlungsaufwands und unmittelbar der Förderung des gemeinnützigen Vereinszwecks. Wo das Berufsrecht einer Beteiligung entgegensteht, etwa bei Steuerberatung oder Psychotherapie, entfällt sie ebenfalls; maßgeblich ist die im Einzelvertrag festgehaltene Regelung für die jeweilige Berufsgruppe.

Der Weg zur Aufnahme

  1. Anfrage über das Kontaktformular mit Angabe der Fachrichtung.
  2. Prüfung der Nachweise durch die Geschäftsstelle.
  3. Vertragsschluss einschließlich Preisbindung und Verhaltenskodex.
  4. Aufnahme in die Expertensuche und Freischaltung des Profils.

Anfragen richten Sie an die Geschäftsstelle über die Kontaktseite.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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