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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Partnerschaften

Die Bundesverbraucherhilfe arbeitet mit Organisationen zusammen, die dasselbe Ziel verfolgen: ein Markt, in dem Verbraucher und Unternehmen am selben Maßstab gemessen werden. Eine Partnerschaft ist keine Sponsoringbeziehung, sondern eine inhaltliche Zusammenarbeit.

Wer wir sind

  • Mehr als 2.600 Mitglieder aus Verbraucherschaft und Wirtschaft.
  • Bundesweit verteilt aktiv, mit Geschäftsstelle in Berlin.
  • Ehrenamtlich organisiert, aus Beiträgen finanziert.
  • Beteiligung an der Bundesgesetzgebung über den Bundesausschuss.

Was eine Partnerschaft bewirken kann

  • Zugang zu einer bundesweiten Mitgliederbasis und deren Rückmeldungen aus der Praxis.
  • Gemeinsame Formate der Verbraucherbildung, von der Handreichung bis zur Veranstaltung.
  • Fachlicher Austausch mit dem Bundesausschuss zu laufenden Gesetzgebungsverfahren.
  • Beteiligung an Mitgliederbefragungen zu Themen des eigenen Sachgebiets.
  • Sichtbarkeit gegenüber einer Zielgruppe, die Verlässlichkeit zum Entscheidungskriterium macht.

Für wen sie infrage kommt

Verbände, Kammern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, kommunale Einrichtungen sowie Unternehmen, die im Vertrauensregister eingetragen sind oder die Eintragung anstreben. Eine Partnerschaft setzt voraus, dass die Unabhängigkeit der Bundesverbraucherhilfe unberührt bleibt. Sie begründet keinen Einfluss auf Eintragungen im Vertrauensregister und keine Bevorzugung im Auditverfahren.

So kommen wir ins Gespräch

Schildern Sie uns über die Kontaktseite kurz Ihre Organisation und das gemeinsame Thema. Die Geschäftsstelle meldet sich mit einem Vorschlag für ein erstes Gespräch.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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