Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Staat und Verwaltung, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen.
Worum es geht
Entlastung der Wirtschaft durch Maßnahmen zur Reduzierung nationaler, nicht auf EU-Vorgaben beruhender Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik: Streichung von Jahresberichten und Erhebungen bei Betrieben im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und Bauhauptgewerbe sowie Vereinfachungen betr. weitere Fachstatistiken, Verlängerung der Löschfrist für Verdienstverläufe, Ermöglichung der Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt sowie der Verarbeitung und Bereitstellung von Daten durch das Statistische Bundesamt; Schaffung der methodischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein neues System der Unternehmensstatistiken: Verbesserung der Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken durch die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell, aufwandsärmere und stärker digitalisierte Gestaltung der Erhebungswege, Berücksichtigung des Once-Only-Prinzips, insbes. durch den Zugang zu bereits vorhandenen Datenquellen in Unternehmen und Verwaltungen, Durchführung von Testerhebungen und Voruntersuchungen;
Gesetz zur Vorbereitung eines neuen Systems der Unternehmensstatistiken (Unternehmensstatistikreformvorbereitungsgesetz – SysdUVorb) als Art. 9 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: 1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
- Letzte amtliche Aktivität: 12. August 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 333/26 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: E038
Der erste Durchgang im Bundesrat ist abgeschlossen. Der Entwurf geht mit der Stellungnahme der Länder weiter.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
- Gesetz zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1
- Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
- Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten
- Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz
- Sozialgesetzbuch III
- Unternehmensstatistikreformvorbereitungsgesetz
- Verdienststatistikgesetz
- Verwaltungsdatenverwendungsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau, insbes. zur Aussetzung bestehender Statistikpflichten
Amtliche Schlagworte
Bauwirtschaft · Bergbau · Bericht · Bürokratie · Datenaustausch · Datenerhebung · Datenverarbeitung · Digitalisierung · E-Government · Frist · Konjunktur · Statistik · Unternehmen · Verarbeitendes Gewerbe · Verdienststatistik · Wirtschaftsstatistik
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 335477
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.