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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Verbesserung und Optimierung der Gesundheitsversorgung sowie Erhöhung der Patientensicherheit durch vollständige Bereitstellung medizinischer und pflegerischer Informationen sowie Ausbau digitaler Technologien und Infrastrukturen: Schaffung wesentlicher technischer Voraussetzungen für die Vorbereitung eines digital gestützten Primärversorgungssystems, Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation, Stärkung der innovativen Nuzung der bei Kranken- und Pflegekassen vorliegenden Daten im Interesse der Versicherten, Durchführung der EU-Verordnung zum europäischen Gesundheitsdatenraum, Aufbau eines europäisch anschlussfähigen und vernetzten Gesundheitsdatenökosystems, sektorübergreifende Weiterentwicklung des Interoperabilitätsprozesses im Gesundheitswesen und in der Pflege, versorgungsrelevante Weiterentwicklung der ePA, Stärkung des Wettbewerbs um Anwendungen für Versicherte unterschiedlicher Digitalkompetenz bis ins hohe Alter sowie Förderung von Innovationen innerhalb der ePA, Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur, Stärkung der Digitalisierung der Kommunikation zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen und in der Pflege;

Konstitutive Neufassung Gesundheitsdatennutzungsgesetz unter dem Titel Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Zwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 7 der Vorlage, Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gesundheitsdatennutzungsgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 14. August 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 448/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M017

Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Arzneimittelgesetz
  • BSI-Gesetz
  • Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
  • Gendiagnostikgesetz
  • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch VI
  • Sozialgesetzbuch VII
  • Sozialgesetzbuch XI
  • Telematikgebührenverordnung
  • Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2025/327 vom 11. Februar 2025 über den europäischen Gesundheitsdatenraum sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/24/EU und der Verordnung (EU) 2024/2847 (ABl. L 2025/327, 05.03.2025)

Amtliche Schlagworte

Datenverarbeitung · Digitale Gesundheitsanwendung · E-Health · Elektronische Patientenakte · Gesundheitswesen · Informationsaustausch · Informationssicherheit · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Innovation · Krankenkasse · Medizinische Versorgung · Personenbezogene Daten · Pflege · Pflegekasse · Software · Telematik

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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