Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit, Recht. Stand des Verfahrens: Noch nicht beraten.
Worum es geht
Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht;
Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Beratungsstand: Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 13. August 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/7570)
- GESTA-Ordnungsnummer: M016
Eine parlamentarische Beratung hat noch nicht stattgefunden.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Transplantationsgesetz
- Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Zusammenhang
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung
Amtliche Schlagworte
Familie · Gesundheitserziehung · Gewebespende · Organentnahme · Organspende · Organspendeausweis · Patientenverfügung · Register · Soziale Beziehung · Transplantationsmedizin · Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 13. August 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/7570)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338284
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.