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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit, Recht. Stand des Verfahrens: Noch nicht beraten.

Worum es geht

Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht;

Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Beratungsstand: Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 13. August 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/7570)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M016

Eine parlamentarische Beratung hat noch nicht stattgefunden.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Transplantationsgesetz
  • Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Zusammenhang

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung

Amtliche Schlagworte

Familie · Gesundheitserziehung · Gewebespende · Organentnahme · Organspende · Organspendeausweis · Patientenverfügung · Register · Soziale Beziehung · Transplantationsmedizin · Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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