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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der AfD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Innere Sicherheit, Migration und Aufenthaltsrecht, Recht. Stand des Verfahrens: Noch nicht beraten.

Worum es geht

Zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylsachen Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung verurteilter Ausländer sowie schuldunfähiger Täter durch das Strafgericht, Regelung bez. Ausländer mit besonderem Ausweisungsschutz sowie bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Anordnung der Untersuchungshaft bei Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs auch bei sonst fehlenden Haftgründen;

Einfügung § 69c Strafgesetzbuch sowie Änderung § 112 Strafprozessordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Fraktion der AfD
  • Beratungsstand: Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 22. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/7256)
  • GESTA-Ordnungsnummer: C088

Eine parlamentarische Beratung hat noch nicht stattgefunden.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil
  • Strafgesetzbuch
  • Strafprozessordnung

Zusammenhang

Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14119 (GESTA 20. WP C139) in geringfügig geänderter Fassung

Amtliche Schlagworte

Aufenthaltsrecht · Ausländer · Ausweisung · Gerichtliche Zuständigkeit · Körperverletzung · Messer · Strafgerichtsbarkeit · Strafrecht · Straftäter · Untersuchungshaft

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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