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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesundheit. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen durch Senkung des hohen Ausgabenwachstums ohne Einschränkung der Versorgungsqualität sowie effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel: Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung in den Leistungsbereichen mit der Grundlohnrate in der Einnahmenentwicklung der GKV als Obergrenze, angemessenes Verhältnis der Ausgaben zum Patientennutzen und Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen, Doppelfinanzierungen, Fehlanreize und Ungleichbehandlungen, zwingende Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, Begrenzung der Krankenkassen-Verwaltungskosten, Anpassungen der Krankenhausvergütung und Begrenzung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, dynamischer Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie, weitere Änderungen betr. Arzneimittel-Rabattverträge, Medizinalcannabis, Apotheken- und Impfstoffabschläge, Gesundheitsuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Krankengeld, Finanzierung des Innovationsfonds, homöopathische Arzneimittel, digitale Gesundheitsanwendungen u.a.; Erhöhung von Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, Begrenzung der beitragsfreien Familienversicherung, Fortschreibung von Zuzahlungsgrenzen und -beiträgen, moderate Leistungsanpassung und Beitrag der Versicherten und Patienten, u.a. Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz; Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen und Erhöhung der Beitragspauschale für Grundsicherungsbezieher durch den Bund, Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds;

Beschlussempfehlung des Ausschusses: umfangreiche Änderungen betr. Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger, Absenkung des Bundeszuschusses; Personalbemessung im Krankenhaus, Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets, Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen, Stärkung der Abrechnungsqualität durch Anhebung der Prüfquoten und Schwellenwerte; Herstellerabschlag der Pharmazeutischen Industrie, Abschlag für patentierte Impfstoffe; Teilarbeitsunfähigkeit, Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen, beitragsfreie Mitversicherung für Familien, Zuzahlungsbeträge, Fachzahnarztweiterbildung für kieferorthopädische Leistungen, Konsiliarbericht vor einer Psychotherapie, Vergütung tarifgebundener Leistungserbringer u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur Psychotherapie betr. Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen, Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch Kranken und dringlichen Fällen, Erarbeitung von Regelungen zur Feststellung einer Dringlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026;

Änderung weiterer 8 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung 1 Rechtsverordnung, Änderung Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung betr. Änderung der Überschrift in Verordnung über die Voraussetzungen für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Methodenbewertungsverordnung – MBV)

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 256/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: M013

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Aufwendungsausgleichsgesetz
  • Besondere Gebührenverordnung BMG
  • Bundespflegesatzverordnung
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
  • Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
  • Krankenhausentgeltgesetz
  • Krankenhausfinanzierungsgesetz
  • Künstlersozialversicherungsgesetz
  • Methodenbewertungsverordnung
  • Pflegepersonalbemessungsverordnung
  • Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
  • Sozialgesetzbuch III
  • Sozialgesetzbuch IV
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch VI
  • Sozialgesetzbuch XI
  • Sozialgesetzbuch XII

Zusammenhang

Bezug: Empfehlungen der vom BMG eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026

Amtliche Schlagworte

Arzneimittelkosten · Bundesmittel · Bundeszuschuss · Cannabis · Chirurgischer Eingriff · Digitale Gesundheitsanwendung · Familienversicherung · Früherkennungsuntersuchung · Gesetzliche Krankenversicherung · Gesundheitsfinanzierung · Gesundheitsfonds · Gesundheitskosten · Gesundheitsreform · Heilmittel · Hilfsmittel · Homöopathisches Arzneimittel

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 256/1/26

G, In, K, Wi: Änderungsvorschläge – G, Wi: zus. Stellungnahme – AV: Stellungnahme – Fz: keine Einwendungen – AIS: keine Empfehlung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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