Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Migration und Aufenthaltsrecht, Recht. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 773/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: B029
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 21. Juli 2026
- Verkündet am: 28. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 221
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Asylgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- BSI-Gesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Energiewirtschaftsgesetz
- Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Grundgesetz Art. 16
- KRITIS-Dachgesetz
- Personenstandsgesetz
- Personenstandsverordnung
- Sozialgesetzbuch X
- Staatsangehörigkeitsgesetz
Amtliche Schlagworte
Ausländerbehörde · Grundrechtsbeschränkung · Staatsangehörigkeit · Vaterschaft
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 773/25)
- 16. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 773/1/25)
- 27. Januar 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 773/2/25(neu))
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 773/25(B))
- 11. Februar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/4081)
- 25. Februar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/58)
- 10. Juni 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6393)
- 12. Juni 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/84)
- 12. Juni 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/84)
- 19. Juni 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 376/26)
- 26. Juni 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 376/1/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 376/26(B))
Inhalt der Drucksache 773/1/25
In, FSFJ, R: Änderungsvorschläge – In, FSFJ: zus. Stellungnahme – Fz: keine Einwendungen
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329481
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.