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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Strafrechts – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Recht, Umwelt. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Umsetzung von EU-Regelungen zum Umweltstrafrecht: Ausgestaltung von Straftatbeständen als potenzielle Gefährdungsdelikte (Eignungsdelikte), Anpassung des Straftatbestands der Luftverunreinigung, Freisetzung von "Energie" (z.B. in Form von Geräuschen, Erschütterungen, nichtionisierende Strahlen, etc.) als neue Tathandlung, Aufnahme des Ökosystems als strafrechtlich geschütztes Umweltmedium, Einführung einer qualifizierten Straftat im Falle katastrophaler Auswirkungen auf die Umwelt, Zulassung der Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsmaßnahme bei schweren Umweltstraftaten, Regelungen zur Sanktionshöhe und zur Strafzumessung, insb. Anhebung der Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen; Anpassung der Zustellungspauschale sowie Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge im Bußgeldverfahren;

Änderung versch. §§ von 11 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 13 Rechtsverordnungen

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 266/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: C071

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Abfallverbringungsgesetz
  • Anbaumaterialverordnung
  • Aufenthaltsgesetz
  • Außenwirtschaftsgesetz
  • Bienenschutzverordnung
  • Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Bundesartenschutzverordnung
  • Bundesberggesetz
  • Bundesjagdgesetz
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundeswildschutzverordnung
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Chemikalien-Sanktionsverordnung
  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  • Chemikaliengesetz
  • FIDE-Verzeichnis-Verordnung
  • Gerichts- und Notarkostengesetz
  • Gerichtskostengesetz
  • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG (ABl. L, 2024/1203, 30.04.2024)

Amtliche Schlagworte

Abfallverbringung · Geldbuße · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Luftverunreinigung · Richtlinie der EU · Telekommunikationsüberwachung · Umweltbelastung · Umweltkriminalität · Umweltstrafrecht · Wasserverunreinigung · Ökosystem

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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