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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Verkehr. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.

Worum es geht

Aufnahme von im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ermittelten THC-Werten in die Straßenverkehrsunfallstatistik zur Ermöglichung einer Evaluierung der Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf die Straßenverkehrssicherheit, Übermittlung von Einzeldaten zu relevanten Merkmalen der Straßenverkehrsunfallstatistik an die Autobahn GmbH des Bundes durch die Statistischen Landesämter sowie Regelung der Verarbeitung und Nutzung der Daten;

Änderung §§ 2 und 5 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verabschiedet
  • Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 268/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: J019

Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz

Amtliche Schlagworte

Cannabis · Datenaustausch · Datenverarbeitung · Drogenkonsum · Evaluation · Landesbehörde · Statistikbehörde · Straßenverkehr · Verkehrssicherheit · Verkehrsstatistik · Verkehrsunfall

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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