Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Schleswig-Holstein zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung;
Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Schleswig-Holstein
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 26. August 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 143/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: E027
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Energiewirtschaftsgesetz
Amtliche Schlagworte
Batterie · Elektrizitätswirtschaft · Energiespeicher · Erneuerbare Energie · Gewerbegebiet · Industriestandort · Netzzugang · Rechtssicherheit · Stromnetz
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 17. März 2026: Gesetzesantrag, Bundesrat (Gesetzesantrag 143/26)
- 27. März 2026: BR-Sitzung, Bundesrat (Drucksache 1063)
- 29. Juni 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 143/1/26)
- 10. Juli 2026: BR-Sitzung, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Gesetzentwurf 143/26(B))
- 26. August 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/7734)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 332638
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.