Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Landwirtschaft und Ernährung. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Verlängerung der Frist für die Umsetzung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027;
Änderung § 40 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 22. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 21/3292); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: F009
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 4. Februar 2026
- Verkündet am: 9. Februar 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 34
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Amtliche Schlagworte
Lebensmittelkennzeichnung · Schweinefleisch · Schweinehaltung · Tierisches Lebensmittel · Tierschutz · Verbraucherinformation · Viehwirtschaft
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 16. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3292)
- 18. Dezember 2025: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/50)
- 14. Januar 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/3632)
- 15. Januar 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/53)
- 15. Januar 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/53)
- 16. Januar 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 18/26)
- 21. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 18/1/26)
- 30. Januar 2026: Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 18/26(B))
- 22. Juli 2026: Unterrichtung, Bundesrat (Unterrichtung zu18/26(B))
Inhalt der Drucksache 18/1/26
kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329357
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.