Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Staat und Verwaltung, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen, Bürger und Verwaltung: Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Entfall der Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizungsaltanlagen in privaten Haushalten mit einem Energieeffizienzlabel ("Nationales Heizungslabel") durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, Streichung der jährlichen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen, der Berichtspflicht des BMWE gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode sowie der jährlichen Berichtspflicht der Länder gegenüber dem zuständigen Koordinierungsgremium zum Umsetzungsstand der Fördermaßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), zeitliche Abstimmung, Zusammenfassung und Reduzierung der verbleibenden InvKG-Berichtspflichten von Bund und Ländern, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen;
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung mit Ausnahme des sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes, Aufnahme der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor, der kommunalen Steuerämter sowie der Gesundheitsämter in den Empfängerkatalog von Daten aus den Gewerbeverzeichnissen, Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis zur Übertragung von InvKG-Finanzhilfen auf nachfolgende Förderperioden auf Antrag eines Bundeslandes, Ermöglichung der Schwerpunktbildung in der Meisterprüfung auch für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Folgeänderungen;
Erneute und zusätzliche Änderung und Aufhebung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 648/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: E020
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 20. Juli 2026
- Verkündet am: 23. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 215
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Aufhebung und Änderung versch. §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundesbedarfsplangesetz
- Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
- Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
- Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
- Gewerbeanzeigeverordnung
- Gewerbeordnung
- Handwerksordnung
- Investitionsgesetz Kohleregionen
- Makler- und Bauträgerverordnung
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau
Amtliche Schlagworte
Aufsichtsbehörde · Bericht · Bericht der Bundesregierung · Berufliche Weiterbildung · Bürger · Bürokratie · Datenaustausch · Elektrizitätswirtschaft · Energieeinsparung · Finanzzuweisung · Geldwäsche · Genehmigung · Gewerbe · Heizung · Immobilienwirtschaft · Industrie- und Handelskammer
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 7. November 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 648/25)
- 5. Dezember 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 648/1/25)
- 19. Dezember 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1060)
- 19. Dezember 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 648/25(B))
- 21. Januar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3740)
- 28. Januar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/55)
- 25. Februar 2026: Änderung der Ausschussüberweisung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/58)
- 10. Juni 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6396)
- 10. Juni 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/6397)
- 10. Juni 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/6399)
- 11. Juni 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 11. Juni 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 19. Juni 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 378/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 378/26(B))
Inhalt der Drucksache 648/1/25
Wi: Änderungsvorschläge – R: Stellungnahme – U: keine Einwendungen
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 327973
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.