Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung, Recht. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats); Änderungen; Annahme einer Entschließung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 12. Juni 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 183/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: C066
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 18. Juni 2026
- Verkündet am: 24. Juni 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 183
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Bundesnotarordnung
- Bundeszentralregistergesetz
- Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
- Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten
- Gewerbeordnung
- Notarfachprüfungsverordnung
Amtliche Schlagworte
Altersgrenze · Beglaubigung · Berufsausbildung · Berufsausübung · Beurkundung · Bundeswehrangehöriger · Digitalisierung · E-Government · Führungszeugnis · Gerichtsentscheidung · Homosexualität · Notar · Personalbedarf · Prüfung · Rechtsanwalt · Register
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 27. März 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 183/26)
- 20. April 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5441)
- 23. April 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/74)
- 8. Mai 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 183/26(B))
- 11. Mai 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/5868)
- 20. Mai 2026: Änderung der Ausschussüberweisung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/79)
- 20. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6048)
- 21. Mai 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/80)
- 21. Mai 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/80)
- 22. Mai 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 303/26)
- 22. Mai 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu303/26)
- 12. Juni 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1066)
- 12. Juni 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 303/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/6048
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung; Titeländerung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333131
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.