Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zur Stärkung der Datenwirtschaft und Förderung eines Datenmarktes durch Erhöhung der Verfügbarkeit hochwertiger Daten sowie Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde für die Anwendung, Überwachung und Durchsetzung der Datenverordnung sowie als zentrale Anlaufstelle für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten zur Einholung von Stellungnahmen, Festlegung einer Sonderzuständigkeit für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bezügl. des Schutzes personenbezogener Daten, Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem BfDI und sektoralen Behörden, zum Beschwerdeverfahren und zur Zulassung von Streitbeilegungsstellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen;
Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz – DADG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung §§ 54d und 87b Urheberrechtsgesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung zur jeweiligen Zuständigkeit der BNetzA bzw. der Landesdatenschutzbehörden bei Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes bzw. der Länder sowie zu den Ermittlungsbefugnissen der BNetzA, Streichung von Bußgeldtatbeständen, insbesondere zur Entlastung von KMU und Start-ups, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen;
Erneute Änderung versch. §§ Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 636/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: Q003
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 26. Mai 2026
- Verkündet am: 29. Mai 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 157
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz
- Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Urheberrechtsgesetz
Zusammenhang
Bezug: Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (Abl. L 2023/2854, 22.12.2023, S. 1)
Amtliche Schlagworte
Behörde · Beschwerde · Bundesmittel · Datenschutz · Datenverarbeitung · Geldbuße · ITK-Branche · Informations- und Kommunikationstechnik · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klein- und Mittelunternehmen · Landesbehörde · Personalausstattung · Personenbezogene Daten · Schlichtungsstelle · Unternehmensgründung · Verordnung der EU
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 7. November 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 636/25)
- 1. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/2998)
- 5. Dezember 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 636/1/25)
- 19. Dezember 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1060)
- 19. Dezember 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 636/25(B))
- 7. Januar 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/3508)
- 16. Januar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/54)
- 25. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4998)
- 25. März 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/4999)
- 26. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 26. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 17. April 2026: Berichtigung zum Gesetzesbeschluss, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/72)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 204/26)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu204/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 204/26(B))
Inhalt der Drucksache 21/4998
Empfehlung: Annahme der Vorlage in Ausschussfassung und Annahme einer Entschließung
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 327975
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.