Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Soziale Sicherung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Schaffung eines effizienten Angebots zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen durch Straffung der Zertifizierungskriterien für mehr Transparenz, Standardisierung, Entbürokratisierung und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten, Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien für eine chancenorientierte Kapitalanlage neben zweistufigen Garantieprodukten, auch als besonders einfaches Standardprodukt, Verteilung der Vertragsabschlusskosten auf die Laufzeit und Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten, Flexibilisierung der Auszahlungsphase; grundlegende Vereinfachung der steuerlichen Förderung mit besonderem Fokus auf Kleinanleger mit beitragsproportionaler Zulagenförderung, vereinfachter Kapitalentnahme, Bestandsschutz für bestehende Verträge u.a.,
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Anpassungen betr. Förderberechtigung für Selbständige u.a., Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Grundzulage und Kinderzulage, Datenübermittlungspflicht bei Altersvorsorgezulageanträgen, Besteuerung des Wohnförderkontos, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgeverträge, Anbieterwechsel, Altersvorsorgedepot und Standarddepot, Auszahlungsphase, Kostenbegrenzung, Produktinformationsblatt, Informationspflichten für Anbieter u.a.; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsvorschriften;
Verordnungsermächtigung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 768/25); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: D030
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 26. Mai 2026
- Verkündet am: 29. Mai 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 156
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
- Altersvorsorgereformgesetz
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- Einkommensteuergesetz
- Finanzverwaltungsgesetz
- VVG-Informationspflichtenverordnung
- Versicherungsvertragsgesetz
- Wertpapierhandelsgesetz
Amtliche Schlagworte
Besteuerungsverfahren · Einkommensteuer · Private Altersversorgung · Zertifizierung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 768/25)
- 16. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 768/1/25)
- 20. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen zu768/1/25)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 768/25(B))
- 11. Februar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/4088)
- 26. Februar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 25. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4996)
- 25. März 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/4997)
- 27. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/69)
- 27. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/69)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 206/26)
- 24. April 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 206/1/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 206/26(B))
Inhalt der Drucksache 768/1/25
Fz, AIS, Wi: Stellungnahme – Fz: zus. Änderungsvorschläge – FSFJ: keine Einwendungen
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329543
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.