Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Arbeit und Beschäftigung, Soziale Sicherung. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen;
Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen;
Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 27. März 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 764/25 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: G014
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 16. April 2026
- Verkündet am: 22. April 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 107
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Altersteilzeitgesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Bundeskindergeldgesetz
- Bürgergeld-Verordnung
- Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
- Deutschsprachförderverordnung
- Erreichbarkeits-Verordnung
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung
- Kindesunterhalt-Formularverordnung
- Mikrozensusgesetz
- Regelbedarfsermittlungsgesetz
- SGB VI-Anpassungsgesetz
- Soldatenentschädigungsgesetz
- Sozialgesetzbuch II
- Sozialgesetzbuch III
- Sozialgesetzbuch IV
- Sozialgesetzbuch V
Zusammenhang
Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende
Amtliche Schlagworte
Amtsarzt · Arbeitgeber · Arbeitsförderung · Arbeitsmarktpolitik · Arbeitsverwaltung · Beratung · Berufliche Rehabilitation · Berufsausbildung · Bürgergeld · Digitalisierung · Eltern · Erwerbstätigkeit · Fachkraft · Geldleistung · Gesundheitsvorsorge · Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 764/25)
- 12. Januar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3541)
- 15. Januar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/53)
- 15. Januar 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Berichtigung zu764/25)
- 19. Januar 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 764/1/25)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 764/25(B))
- 11. Februar 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/4087)
- 4. März 2026: Änderungsantrag, Deutscher Bundestag (Änderungsantrag 21/4525)
- 4. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4522)
- 4. März 2026: Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT, Deutscher Bundestag (Bericht 21/4523)
- 5. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/62)
- 5. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/62)
- 6. März 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 116/26)
- 27. März 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1063)
- 27. März 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 116/26(B))
Inhalt der Drucksache 764/1/25
AIS, FSFJ, In: Änderungsvorschläge – AIS: zus. Stellungnahme – Fz: Stellungnahme – Wi: keine Einwendungen
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329524
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.