Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit in einem zunehmend flexiblen, von erneuerbaren Energien bestimmten Stromsystem: Schaffung eines Kapazitätsmarktes für das Zieljahr 2031 als Anreizrahmen für Investitionen in gesicherte Leistung, Beginn der diesbez. wettbewerblichen Ausschreibungen im Jahr 2026, zunächst betr. Förderung von Neuanlagen mit Langzeitkapazitäten, später auch betr. Ertüchtigung bestehender Anlagen, Kleinanlagenpools und regelbarer Lasten, besondere Berücksichtigung von Geboten für den netztechnischen Süden, Auszahlung der Vergütung für die Vorhaltung elektrischer Leistung durch den Übertragungsnetzbetreiber, Errichtung neuer Kraftwerke "Wasserstoff-ready", zwingende Klimaneutralität aller geförderten Kraftwerke ab 2045;
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung Anlage Abschnitt 8 Besondere Gebührenverordnung BNetzA; Verordnungsermächtigung
Bericht Versorgungssicherheit Strom – Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität, Bundesnetzagentur, September 2025
Beschlussempfehlung des Ausschusses: technologieoffenere Ausgestaltung der Kriterien für Langzeitkapazitäten, Anpassung der Regelungen für Anlagenpools, zur regionalen Verteilung (Nord-Süd-Bonus) sowie betr. Pönale und Sicherheitsleistungen, Anhebung des Höchstgebotswerts auf 244 Euro pro Kilowattstunde, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Vereinfachung des Präqualifizierungsverfahrens für Kleinanlagenpools, konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Smart-Meter-Rollout, Evaluierung der ersten Ausschreibungsrunde für Langzeitkapazitäten, insbes. hinsichtlich einer ausgewogenen regionalen Verteilung, Sicherstellung des Anschlusses von Kraftwerksstandorten an das Wasserstoff-Kernnetz;
Änderung zahlreicher §§ und Anlagen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz, zusätzliche Änderung § 1 Besondere Gebührenverordnung BNetzA
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 293/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: E036
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 21. Juli 2026
- Verkündet am: 21. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 210a
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Besondere Gebührenverordnung BNetzA
- Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
- Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz
Zusammenhang
Bezug: Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54)
Bezug: Verständigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 auf eine Beschleunigung der Digitalisierung der Netze
Amtliche Schlagworte
Ausschreibung · Elektrizität · Elektrizitätserzeugung · Elektrizitätswirtschaft · Energietechnik · Erneuerbare Energie · Evaluation · Gesetzesfolgenabschätzung · Intelligentes Messsystem · Investition · Klimaneutralität · Kraftwerk · Netzzugang · Rohrnetz · Vertragsstrafe · Wasserstoff
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 15. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 293/26)
- 20. Mai 2026: Unterrichtung, Bundesrat (Unterrichtung zu293/26)
- 2. Juni 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 293/1/26)
- 8. Juni 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/6279)
- 9. Juni 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 293/2/26)
- 11. Juni 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 293/3/26)
- 11. Juni 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 12. Juni 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1066)
- 12. Juni 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 293/26(B))
- 18. Juni 2026: Unterrichtung über Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg, Deutscher Bundestag (Unterrichtung 21/6563)
- 8. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6998)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: Plenarantrag, Bundesrat (Antrag 410/1/26)
- 10. Juli 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 410/26)
- 10. Juli 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Beschluss zu410/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 410/26(B))
Inhalt der Drucksache 293/1/26
Wi, AV, U: Änderungsvorschläge – Wi, U: zus. Stellungnahme – Fz, R: keine Einwendungen
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 334922
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.