Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Landwirtschaft und Ernährung, Recht, Verkehr. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Maßnahmen zur Modernisierung des Flaggen-, Schiffsregister- und Seefischereirechts: Benennung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Flaggenbehörde mit sämtlichen Zuständigkeiten, einheitliche Normierung des Flaggenregisters und des Internationalen Seeschifffahrtsregisters auf Gesetzesebene einschl. einer einheitlichen datenschutzrechtlichen Regelung, Recht zum Führen der Bundesflagge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bei Benennung einer beauftragten Person im Inland, Rechtsvereinfachungen, Aufhebung veralteter Regelungen; Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens; Benennung einer beauftragten Person gegenüber dem BSH als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Gültigkeit einer Fanglizenz an Personen ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland, Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben betr. die Dokumentation der Schwere von Verstößen gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik in der nationalen Verstoßdatei, rechtsförmliche Änderungen; redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen;
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 12. Juni 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 779/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: J015
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 18. Juni 2026
- Verkündet am: 24. Juni 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 184
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ Flaggenrechtsgesetz sowie Einfügung der amtlichen Abkürzung FIRG, Einfügung, Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen in weiteren 2 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
- Flaggenrechtsgesetz
- Flaggenrechtsverordnung
- Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
- Justizverwaltungskostengesetz
- Schiffsregisterordnung
- Schiffssicherheitsverordnung
- Seefischereigesetz
- Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Zusammenhang
Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343, 22.12.2009, S. 1) ; Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286, 29.10.2008, S. 1)
Amtliche Schlagworte
Bundesflagge · Datenaustausch · Datenbank · Datenerhebung · Datenschutz · Datenverarbeitung · Deutscher Staatsangehöriger im Ausland · EU-Fischereipolitik · Fischereirecht · Handelsflagge · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Rechtsbereinigung · Rechtsvereinfachung · Schifffahrtsrecht · Schiffsregister · Seefischerei
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 779/25)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 779/25(B))
- 2. Februar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3948)
- 26. Februar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 25. März 2026: Änderung der Ausschussüberweisung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/67)
- 6. Mai 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/5812)
- 7. Mai 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/77)
- 7. Mai 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/77)
- 22. Mai 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 304/26)
- 12. Juni 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1066)
- 12. Juni 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 304/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329522
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.