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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Landwirtschaft und Ernährung, Recht, Verkehr. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Maßnahmen zur Modernisierung des Flaggen-, Schiffsregister- und Seefischereirechts: Benennung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als Flaggenbehörde mit sämtlichen Zuständigkeiten, einheitliche Normierung des Flaggenregisters und des Internationalen Seeschifffahrtsregisters auf Gesetzesebene einschl. einer einheitlichen datenschutzrechtlichen Regelung, Recht zum Führen der Bundesflagge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bei Benennung einer beauftragten Person im Inland, Rechtsvereinfachungen, Aufhebung veralteter Regelungen; Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens; Benennung einer beauftragten Person gegenüber dem BSH als Voraussetzung für die Erteilung bzw. Gültigkeit einer Fanglizenz an Personen ohne Wohnsitz in Deutschland bzw. bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland, Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben betr. die Dokumentation der Schwere von Verstößen gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik in der nationalen Verstoßdatei, rechtsförmliche Änderungen; redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen;

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 12. Juni 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 779/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: J015

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ Flaggenrechtsgesetz sowie Einfügung der amtlichen Abkürzung FIRG, Einfügung, Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen in weiteren 2 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
  • Flaggenrechtsgesetz
  • Flaggenrechtsverordnung
  • Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften
  • Justizverwaltungskostengesetz
  • Schiffsregisterordnung
  • Schiffssicherheitsverordnung
  • Seefischereigesetz
  • Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343, 22.12.2009, S. 1) ; Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1936/2001 und (EG) Nr. 601/2004 und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1093/94 und (EG) Nr. 1447/1999 (ABl. L 286, 29.10.2008, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Bundesflagge · Datenaustausch · Datenbank · Datenerhebung · Datenschutz · Datenverarbeitung · Deutscher Staatsangehöriger im Ausland · EU-Fischereipolitik · Fischereirecht · Handelsflagge · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Rechtsbereinigung · Rechtsvereinfachung · Schifffahrtsrecht · Schiffsregister · Seefischerei

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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