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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme), Benennung der hierfür zuständigen Behörden sowie Festlegung ihrer Aufgaben und Zusammenarbeit, Schaffung eines Koordinierungs- und Kompetenzzentrums bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie Benennung der BNetzA als zentrale Anlaufstelle, Zuständigkeit der BNetzA für die Marktüberwachung und Notifizierung betr. Hochrisiko-KI-Systeme sowie für die Innovationsförderung, insbes. die Einrichtung und den Betrieb eines KI-Reallabors, Beschwerdeverfahren, Bußgeldvorschriften, redaktionelle Anpassungen;

Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz – KI-MIG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 2 Hinweisgeberschutzgesetz, § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 15, 16b, 16g und 23 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Evaluierung der Aufsichts- und Behördenstruktur 18 Monate sowie 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, Schaffung eines nicht-öffentlichen Registers über Hochrisiko-KI-Systeme bei der BNetzA, proaktivere Rolle des Koordinierungs- und Kompetenzzentrums durch Schulungsangebote, Prüfempfehlungen u.a., Einrichtung eines Bund-Länder-Ausschusses Künstliche Intelligenz; Annahme einer Entschließung: regelmäßige Prüfung der Beratungsangebote der Bundesnetzagentur auf Effizienz, Wirksamkeit und Praxisnähe mittels geeigneter Kennzahlen;

Zusätzliche Einfügung §§ 19 und 20 sowie Änderung versch. §§ KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 97/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: Q006

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
  • Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz
  • Sozialgesetzbuch I

Zusammenhang

Bezug: Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Abl. L, 2024/1689, 12.07.2024, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Aufsichtsbehörde · Beratung · Beschwerde · Evaluation · Geldbuße · Gesetzesfolgenabschätzung · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Innovation · Konformitätsprüfung · Künstliche Intelligenz · Marktüberwachung · Rechtsangleichung in der EU · Register · Verordnung der EU

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 97/1/26

DS, AIS, AV, Fz, In, R, Wi: Stellungnahme – DS, AIS, Fz, Wi: zus. Änderungsvorschläge – K: keine Einwendungen

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Digitalisierung, Recht und Innovation berührt und damit Vertragsrecht, Datenverarbeitung und der Umgang mit Behörden. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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