Vertrauensregister Auszug
Registernummer VR-2026-0433
Uferlicht Energie GmbH
Prüfverfahren bestanden zuletzt bestätigt am 05.08.2026
Vorläufiger Datensatz zur Veranschaulichung
der Bundesverbraucherhilfe e. V.
Ergebnis der Prüfung
Preisanpassungen werden begründet angekündigt, das Sonderkündigungsrecht steht in derselben Mitteilung.
Geprüft wurden die Preisanpassungsklauseln der Strom- und Gaslieferverträge, sämtliche Anpassungsmitteilungen der letzten achtzehn Monate sowie die Jahresverbrauchsabrechnungen.
Jede Mitteilung nennt Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Anpassung. Das Sonderkündigungsrecht wird in derselben Mitteilung und nicht in einer Anlage benannt. Abschlagshöhen werden auf Verlangen ohne Begründungspflicht angepasst.
Was dieser Auszug aussagt
Das Unternehmen hat das Prüfverfahren der Bundesverbraucherhilfe e. V. bestanden. Geprüft wurde anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs, der für alle Antragsteller gleich gilt. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss; das Präsidium wirkt daran nicht mit.
Der Auszug bezieht sich auf die geprüften Kriterien und auf den genannten Zeitpunkt. Er ist keine Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, keine Aussage über die Bonität und keine Zusicherung für jeden Einzelfall.
Wie die Eintragung überprüft wird
Eingetragene Unternehmen bestätigen jährlich schriftlich, dass die Voraussetzungen fortbestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit steht ein erneutes Audit an. Bei begründeten Hinweisen kann jederzeit eine Zwischenprüfung erfolgen.
Entfallen die Voraussetzungen oder bleibt die Bestätigung aus, endet die Eintragung und das Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Das Register bildet ausschließlich den aktuellen Bestand geprüfter Unternehmen ab.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.