Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Umsetzung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und Zurückführung von über die EED hinausgehenden nationalen Vorgaben: Berücksichtigung des übergeordneten Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle", Bewertung von Energieeffizienzlösungen vor erheblichen Investitionsentscheidungen, Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors, Anpassung der Aufgaben der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), u.a. Zuständigkeit für das Gebäudeenergieregister, Anhebung des Schwellenwertes des Gesamtendenergieverbrauchs von Unternehmen zur Umsetzung von Energie- und Umweltmanagementsystemen bzw. zum Erstellen von Umsetzungsplänen, Reduzierung der zur Durchführung von Energieaudits verpflichteten Unternehmen, Absenkung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren, Verpflichtung von Betreibern von Industrieanlagen, Rechenzentren und Energieversorgungseinrichtungen zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme, Entfall der Meldepflicht für Unternehmen an die BfEE zu anfallender Abwärme, Anpassung der Vorschriften für Stichprobenkontrollen durch das BAFA sowie der Bußgeldtatbestände, Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, Anpassung von Anforderungen in Vergabeverfahren betr. Barrierefreiheit;
Einfügung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen Energieeffizienzgesetz, Änderung zahlreicher §§ Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, §§ 31, 67 und 81 Vergabeverordnung, §§ 28, 58 und 64 und Aufhebung § 66 Sektorenverordnung und Einfügung § 33a, Änderung § 34 sowie Aufhebung § 37 Konzessionsverordnung; Verordnungsermächtigung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 16. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 388/26 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: E040
Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Energieeffizienzgesetz
- Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
- Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
- Konzessionsvergabeverordnung
- Sektorenverordnung
- Vergabeverordnung
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (EED) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1)
Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 244/24 (GESTA 20. WP E051) in geänderter Fassung
Amtliche Schlagworte
Abwärme · Barrierefreiheit · Energieeinsparung · Energierecht · Energieverbrauch · Energiewirtschaft · Geldbuße · Industrieanlage · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Investition · Konzession · Kosten-Nutzen-Analyse · Meldepflicht · Rechenzentrum · Richtlinie der EU · Umweltmanagement
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 25. Juni 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 388/26)
- 3. Juli 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 388/1/26)
- 10. Juli 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 388/26(B))
- 16. September 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/8027)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 336643
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 19. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.