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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Audit und Prüfkriterien

Freiwillige Prüfung entlang zwölf veröffentlichter Kriterien. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.

Zwölf Kriterien, veröffentlicht und einheitlich.

Geprüft wird, was Verbraucher tatsächlich betrifft: das Vertragswerk, der Umgang mit Beschwerden und die Praxis bei Erstattungen. Alle Kriterien gelten für alle Antragsteller gleich.

K01

Vertragswerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten keine Klauseln, die nach §§ 307 bis 309 BGB unwirksam sind. Maßgeblich ist die aktuelle Rechtsprechung.

K02

Widerruf und Rückgabe

Widerrufsbelehrung vollständig, auffindbar und fristgerecht. Rückabwicklung ohne unzulässige Bedingungen.

K03

Preisangaben

Endpreise, Versandkosten und wiederkehrende Entgelte sind vor Vertragsschluss vollständig ausgewiesen.

K04

Vertragsverlängerung

Laufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind klar benannt.

K05

Kündigungsmöglichkeit

Der Kündigungsprozess ist so einfach zugänglich wie der Vertragsabschluss.

K06

Erstattungspraxis

Berechtigte Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Anerkennung, ohne Verweis auf Gutscheinlösungen.

K07

Beschwerdemanagement

Eingehende Beschwerden werden dokumentiert, innerhalb von fünf Werktagen beantwortet und mit einem benannten Ansprechpartner bearbeitet.

K08

Werbeaussagen

Aussagen zu Preisen, Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit und Testergebnissen sind belegbar und nicht irreführend.

K09

Datenschutz

Einwilligungen werden getrennt eingeholt, Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO fristgerecht beantwortet.

K10

Erreichbarkeit

Ein Kontaktweg ohne kostenpflichtige Nummer und ohne Registrierungspflicht ist vorhanden und wird bedient.

K11

Barrierearmut

Wesentliche Vertragsinformationen sind auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.

K12

Streitbeilegung

Bereitschaft zur Teilnahme an der Streitschlichtung ist erklärt und wird in der Praxis eingehalten.

Bewertung und Ergebnis

Die Prüfung endet mit einem von drei Ergebnissen. Ein Zwischenergebnis gibt es nicht.

Bestanden

Eintragung für zwei Jahre

Mit Auflagen bestanden

Eintragung für ein Jahr

Nicht bestanden

Keine Eintragung

Unabhängigkeit des Verfahrens

Wer entscheidet?

Das Präsidium. Die Geschäftsstelle bereitet vor und dokumentiert, entscheidet aber nicht. Mitglieder des Präsidiums, die mit dem Antragsteller wirtschaftlich verbunden sind, sind von der Entscheidung ausgeschlossen.

Beeinflusst die Gebühr das Ergebnis?

Nein. Die Gebühr deckt den Prüfaufwand und ist unabhängig vom Ergebnis zu entrichten. Ein nicht bestandenes Audit führt nicht zur Rückerstattung und ein bestandenes nicht zu einer Ermäßigung.

Wird ein nicht bestandenes Audit veröffentlicht?

Nein. Ein nicht bestandenes Audit wird nicht veröffentlicht. Im Vertrauensregister erscheint ausschließlich, wer besteht. Das Ergebnis wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt.

Was kostet das Audit?

Das Auditverfahren ist in der Unternehmensmitgliedschaft von 100,00 Euro im Monat enthalten. Erforderliche Zwischenprüfungen und Wiederholungsprüfungen werden nach der veröffentlichten Gebührenordnung abgerechnet.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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