Präambel
Die Bundesverbraucherhilfe e.V. (im Folgenden: “BVH”) ist ein gemeinnütziger, ehrenamtlich organisierter Verein mit dem Ziel, Verbraucherinnen und Verbraucher in rechtlichen Fragen zu stärken, Aufklärung zu leisten und strukturelle Missstände im Verbraucherschutz aufzudecken, zu dokumentieren und möglichst unter Zusammenarbeit mit Betroffenen, der Politik und Unternehmen zu beheben.
Im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben bietet die BVH ihren Mitgliedern unterschiedliche Formen der Mitgliedschaft an. Diese Beitragsordnung konkretisiert die Mitgliedschaftsmodelle, regelt die entsprechenden Beiträge sowie etwaige Zusatzgebühren und schafft Kosten- sowie Leistungstransparenz im Interesse der Mitglieder. § 1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung regelt die Höhe, Fälligkeit und Folgen des Zahlungsverzugs im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft bei der BVH.
(2) Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung der BVH.
(3) Rechtliche oder steuerliche Beratung findet nicht statt.
(4) Mit dem Beitritt erkennt jedes Mitglied diese Beitragsordnung verbindlich an. § 2 Mitgliedschaftsformen & Beendigung
(1) Die BVH bietet folgende Mitgliedschaftsformen an: Mitgliedschaftsform Monatsbeitrag Leistungsumfang Passivmitgliedschaft 0,00 € • Dauerhaft kostenfrei
- Erhalt allgemeiner Informationen und ConsumerBriefing
- Einladung zu MitgliederEvents Aktivmitgliedschaft 3,99 € • Aktives und passives Wahlrecht
- Teilnahme an Mitgliederversammlungen
- Zugang zur Rabattwelt MitgliederBenefits
- Zugang zur digitalen Mitgliederplattform Beitrags – und Gebühren ordnung 2
- Vernetzung mit Mitgliedern AktivPlus-Mitgliedschaft 19,99 € (aufgehoben)
(2) Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Aufnahmeantrag bestätigt wurde. Eine anteilige Berechnung erfolgt nicht.
(3) Die Mindestvertragslaufzeit für alle Mitgliedschaften beträgt sechs Monate. Danach kann die Mitgliedschaft monatlich zum Ablauf eines Monats gekündigt werden.
(4) Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Die Kündigung wird zum Ablauf des laufenden Mitgliedsmonats wirksam, sofern die Mindestlaufzeit erfüllt ist.
(5) Eine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt grundsätzlich nicht.
(6) Der Wechsel in die nächsthöhere Mitgliedschaftsform ist jederzeit unter Anrechnung des bereits gezahlten Monatsbeitrages möglich. Eine anteilige Abrechnung in Bezug auf die verbliebenen Tage des Monats ist aus technischen Gründen nicht möglich.
(7) In besonderen Härtefällen (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit) kann auf schriftlichen Antrag eine temporäre Reduzierung oder Stundung des Mitgliedsbeitrags erfolgen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen. § 3 (aufgehoben) § 4 Zahlungsmodalitäten
(1) Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus fällig.
(2) Der Verzug tritt ein, wenn das Mitglied die Zahlung des Beitrags nicht spätestens am dritten Werktag eines Monats vorgenommen hat. Maßgeblich ist die Zahlungshandlung des Mitglieds.
(3) Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschrift oder über ein von der BVH bereitgestelltes Online-Zahlungssystem. Beitrags – und Gebühren ordnung 3
(4) Gerät ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ruht der Leistungsanspruch, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Die BVH kann Mahnkosten in angemessener Höhe erheben.
(5) Mitglieder, die mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug sind und trotz Zahlungserinnerung und darauffolgende Mahnung nicht zahlen, werden automatisch in eine Passivmitgliedschaft überführt.
(6) Mitglieder erhalten auf Wunsch eine elektronische Beitragsquittung für das Kalenderjahr. § 5 Beitragserhöhungen
(1) Änderungen der Beitragshöhe werden vom Vorstand beschlossen.
(2) Beitragserhöhungen werden den Mitgliedern spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(3) Mitglieder haben bei Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. § 6 Schlussbestimmungen
(1) Diese Beitragsordnung tritt am 12.03.2026 in Kraft.
(2) Änderungen bedürfen eines Beschlusses des Vorstands und gelten frühestens sechs Wochen nach Ankündigung gegenüber den Mitgliedern.
Beitrags – und Gebühren ordnung 4
Berlin, 12. März 2026
Ricardo Dietl, Präsident
Bundesverbraucherhilfe e. V.
Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.
Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.