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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Beschwerde einreichen

Schildern Sie Ihren Fall. Aus dokumentierten Beschwerden entstehen Prüfverfahren, Registereintragungen und politische Positionen.

Ihre Beschwerde erreicht den zuständigen Ausschuss.

Wir prüfen jede Eingabe. Aus wiederkehrenden Beschwerden entstehen Prüfverfahren, Zwischenprüfungen im Vertrauensregister und Positionen gegenüber der Politik.

Schritt 01

Sachverhalt schildern

Beschreiben Sie kurz, worum es geht: Unternehmen, Vertrag, Zeitpunkt und was Sie bereits unternommen haben.

Schritt 02

Registernummer erhalten

Ihr Anliegen wird unter einer Registernummer aufgenommen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Unterlagen fordern wir gezielt an, wenn wir sie brauchen.

Schritt 03

Prüfung in der Geschäftsstelle

Wir ordnen die Eingabe dem zuständigen Fachbereich zu und prüfen, ob ein strukturelles Problem vorliegt.

Schritt 04

Rückmeldung und weiteres Vorgehen

Sie erhalten eine Antwort mit Einschätzung und, wenn sinnvoll, einem Vorschlag für den nächsten Schritt.

Anliegen melden

  1. 1Anliegen
  2. 2Sachverhalt
  3. 3Ihre Angaben
  4. 4Absenden

Worum geht es?

Die Aufnahme ist für Sie kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Ob wir tätig werden, entscheiden wir nach fachlicher Prüfung eigenständig.

Was wir leisten können und was nicht.

Vertreten Sie mich gegenüber dem Unternehmen?

Nein. Die Bundesverbraucherhilfe erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Einzelfall und tritt nicht als Ihre Vertreterin auf. Wir dokumentieren, prüfen und veröffentlichen. Für die Durchsetzung im Einzelfall vermitteln wir geprüfte Expertinnen und Experten.

Was bewirkt meine Beschwerde im Vertrauensregister?

Das Vertrauensregister führt ausschließlich Unternehmen, die das Prüfverfahren bestanden haben. Ist das Unternehmen eingetragen, kann Ihre Beschwerde eine Zwischenprüfung auslösen. Ist es nicht eingetragen, fließt Ihr Fall in die Auswertung ein, aus der unsere Positionen und Prüfkriterien entstehen.

Wie gehen Sie mit meinen Daten um?

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung der Beschwerde verwendet. Eine Weitergabe an das betroffene Unternehmen erfolgt nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen. Sie können die Beschwerde jederzeit zurückziehen.

Kostet die Beschwerde etwas?

Nein. Das Einreichen einer Beschwerde ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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