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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Bildung und Erziehung, Verkehr. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Maßnahmen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Seelotsausbildung und zur Optimierung des Auswahlverfahrens: Überführung des Finanzierungsverfahrens aus der Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften in den Regelungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Anpassungen des Verfahrens zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Seelotsenanwärter, Präzisierung des Begriffs der "gesundheitlichen Eignung"; Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem seeärztlichen Dienst und den Brüderschaften, Anpassung der Definition des Seelotsen, Versorgung von Seelotsinnen im Falle einer Schwangerschaft, rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Anpassungen, Folgeänderungen;

Einfügung und Änderung zahlreicher §§ Seelotsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 25. Juni 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (267/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: J018

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Passverordnung
  • Seelotsgesetz

Amtliche Schlagworte

Aufsichtsbehörde · Ausbildungskosten · Berufsausbildung · Bildungsfinanzierung · Eignungstest · Lotse · Medizinische Untersuchung · Personalauswahl · Schwangerschaft · Seelotswesen

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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