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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Innere Sicherheit, Migration und Aufenthaltsrecht. Stand des Verfahrens: Überwiesen.

Worum es geht

Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Überwiesen
  • Letzte amtliche Aktivität: 9. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 257/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: B044

Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Vereinsgesetz
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)

Amtliche Schlagworte

Datenverarbeitung · Gefahrenabwehr · Migrantenorganisation · Personenbezogene Daten · Register · Sicherheitsbehörde · Vereinsrecht

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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