Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Langfristige Stärkung des Arbeitskräfte- und Wachstumspotentials durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, Anhebung des Kindergeldes sowie höherer Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung, zukunftsorientierte Fiskalregeln und besonderer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab für Rechenzentrum, steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Erhöhung der verfügbaren Einkommen, Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, maßvoller Abbau von Subventionen, Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Anhebung der maximal zulässigen Stundenlöhne bei steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlägen u.a.;
Änderung versch. §§ Einkommensteuergesetz, §§ 29 und 36 Gewerbesteuergesetz, § 6 Bundeskindergeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 507/26 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: D056
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Bundeskindergeldgesetz
- Einkommensteuergesetz
- Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Gewerbesteuergesetz
- Sozialversicherungsentgeltverordnung
Amtliche Schlagworte
Abzugsfähige Ausgaben · Arbeitnehmer-Pauschbetrag · Einkommensteuer · Gewerbesteuer · Grundfreibetrag · Handwerker · Kinderfreibetrag · Kindergeld · Rechenzentrum · Steuerentlastung · Steuerreform · Steuertarif · Subvention · Wachstumspolitik · Wochenendarbeit
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338787
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.