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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Eintragung beantragen

Antrag, Selbstauskunft, Prüfung, Entscheidung. In der Regel sechs bis acht Wochen.

So beantragen Sie die Prüfung

Die Aufnahme in das Vertrauensregister als geprüftes Unternehmen setzt einen Antrag, eine Selbstauskunft und das bestandene Audit voraus. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

  1. Antrag mit Firmenangaben, Handelsregisternummer und benanntem Ansprechpartner.
  2. Selbstauskunft zu Vertragswerk, Beschwerdemanagement und Erstattungspraxis.
  3. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Preisangaben.
  4. Nachweis der Bearbeitung von Beschwerden aus den vergangenen zwölf Monaten in anonymisierter Form.

Nach Eingang prüfen wir die Unterlagen anhand der zwölf veröffentlichten Kriterien und teilen Abweichungen mit, bevor der Bundesausschuss entscheidet.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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