Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Außenwirtschaft, Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Überwiesen.
Worum es geht
Begrenzung administrativer Lasten für Unternehmen und Erhöhung der Anwenderfreundlichkeit geltender Regelungen in der Übergangszeit bis zur nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD): Entfall der Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten rückwirkend ab dem Berichtszeitraum 2023, restriktivere Verhängung von Bußgeldern;
Änderung §§ 3, 10, 21, 22 und 26 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Sofortprogramm für den Bürokratierückbau
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Überwiesen
- Letzte amtliche Aktivität: 16. Januar 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 422/25)
- GESTA-Ordnungsnummer: G007
Das Vorhaben liegt in den Ausschüssen. In dieser Phase wird der Entwurf fachlich geprüft und häufig geändert.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zusammenhang
Bezug: Richtlinie (EU) 2025/794 vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 bezüglich der Daten, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen erfüllen müssen (ABl. L 2025/794, 16.04.2025, S. 1) ; Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L 2024/1760, 05.07.2024, S. 1)
Amtliche Schlagworte
Arbeits- und Sozialstandards · Bürokratie · Geldbuße · Lieferkette · Menschenrechte · Publizitätspflicht · Regierungsprogramm · Richtlinie der EU · Unternehmen · Unternehmensethik
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 5. September 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 422/25)
- 6. Oktober 2025: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 422/1/25)
- 17. Oktober 2025: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1058)
- 17. Oktober 2025: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 422/25(B))
- 29. Oktober 2025: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/2474)
- 16. Januar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/54)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 325319
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.