Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Von 2026 bis 2029 befristetes Vorhaben des Bundes zur Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, Kompensation finanzschwacher Länder über eine Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen, Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung übermäßiger kommunaler Liquiditätskreditbestände ("Altschulden") sowie Übernahme weiterer 10 Prozentpunkte an den Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen zugunsten der ostdeutschen Länder;
Änderung §§ 10, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie § 15 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 254/26); Ja, laut Verkündung (BGBl I)
- GESTA-Ordnungsnummer: D041
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 24. Juli 2026
- Verkündet am: 29. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil I
- Fundstelle: BGBl I 2026, 227
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
- Finanzausgleichsgesetz
- Länder- und Kommunalentlastungsgesetz
Amtliche Schlagworte
Altschulden · Bundesergänzungszuweisung · Bundesmittel · Gemeindefinanzen · Gesetzliche Rentenversicherung · Kommunalverschuldung · Länderfinanzen · Vertikaler Finanzausgleich · Zusätzliche Altersversorgung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 1. Mai 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 254/26)
- 29. Mai 2026: Empfehlungen der Ausschüsse, Bundesrat (Empfehlungen 254/1/26)
- 12. Juni 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1066)
- 12. Juni 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 254/26(B))
- 18. Juni 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/6560)
- 25. Juni 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/86)
- 6. Juli 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6885)
- 9. Juli 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 9. Juli 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/89)
- 10. Juli 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 405/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 405/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 334561
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.