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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Soziale Sicherung, Staat und Verwaltung. Stand des Verfahrens: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur Entlastung der Sozialverwaltung von entbehrlicher Bürokratie, zur digitalen Transformation sowie Rechts- und Verfahrensvereinfachung: klare Festlegung von Zuständigkeiten, Verlängerung von Bewilligungszeiträumen, Ermöglichung der gestreckten Überprüfung von Gesamtplänen in der Eingliederungshilfe, Abschaffung des Widerspruchverfahrens zur Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit, vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete, Aufhebung des Ersterhebungsgrundsatzes und Einführung eines automatisierten Datenabgleichs zwischen den Leistungsträgern, Ermöglichung der elektronischen An- und Abmeldung bei den gesetzlichen Krankenkassen, Wegfall des Schriftformerfordernisses, Normierung von Pauschalen, Bagatell- und Nachweisgrenzen sowie Verrechnungsmöglichkeiten, Harmonisierung der Rechtskreise SGB II und SGB XII u.a., Folgeänderungen;

Einfügung und Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung

Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
  • Beratungsstand: Dem Bundestag zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 22. April 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzesantrag (Drs 109/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: G016

Der Entwurf liegt dem Deutschen Bundestag vor. Die erste Lesung steht noch aus.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bürgergeld-Verordnung
  • Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung
  • Sozialgesetzbuch II
  • Sozialgesetzbuch III
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Sozialgesetzbuch V
  • Sozialgesetzbuch X
  • Sozialgesetzbuch XI
  • Sozialgesetzbuch XII

Zusammenhang

Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda

Amtliche Schlagworte

Bürokratie · Datenaustausch · Digitalisierung · E-Government · Eingliederungshilfe für Behinderte · Grundsicherung für Arbeitsuchende · Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung · Krankenkasse · Miete · Pauschale · Rechtsvereinfachung · Sozialhilfe · Sozialleistungsträger · Sozialrecht · Sozialstaat · Sozialverwaltung

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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