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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sank

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Effektive und verhältnismäßige Umsetzung von EU-Richtlinien sowie Bürokratieabbau durch Vereinfachung des nationalen Regelwerks ohne Aufweichung des regulatorischen Standards zur Einsparung von Erfüllungsaufwand und Entlastungen von Kreditinstituten und vornehmlich KMU als Kreditnehmer, Umsetzung umfassender und tiefgehender Vorgaben zur Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungs-(Governance-)Risiken (ESG-Risiken); europäisch einheitliche, klare und vorhersehbare Neuregelung von Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Instituten aus Drittstaaten mit Vorgaben zur Gründung von Zweigstellen oder Tochterunternehmen, Wahrung des Zugangs deutscher Marktteilnehmer zu ausländischen Bankdienstleistungen bei Berücksichtigung des Schutzbedürfnisses insbes. von Privatkunden und Finanzstabilitätserwägungen, Änderungen zur Prüfung des Erwerbs qualifizierter Beteiligungen, Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen Aufsichts- und Finanzbehörden, Erweiterung des Risikomanagements um Kryptowerte, Erhalt bewährter Verfahrensweisen zur Bestellung der Mitglieder von Leitungsorganen bei den Neuregelungen zur Eignungsprüfung u.v.m.;

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Zulässigkeit von Rechtsformen mit persönlich haftenden Gesellschaftern, Kapitalunterlegung bei Förderinstituten und Bürgschaftsbanken, Ausnahme von Förderbanken bei ESG-Meldeanforderungen, zusätzliche Erleichterungen bei Organtransaktionen, längerer Zyklus für Strategieüberprüfung sowie reduzierte Anforderungen für ESG-Risikopläne bei kleinen und nicht komplexen Instituten, Pfandbriefausnahmen vom Moratorium, digitale Anzeigeverfahren, Anzeige von Zusatzmandaten an die EBA, Finanzportfolioverwaltung u.a.; Folgeänderung, redaktionelle Korrekturen und Beseitigung von Inkonsistenzen;

Änderung eines weiteren Gesetzes

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 6. März 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 552/25); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: D024

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Änderung von 10 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen, Folgeänderungen in 4 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Anzeigenverordnung
  • Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz
  • Deckungsregisterverordnung
  • Digitale-Dienste-Gesetz
  • Einlagensicherungsgesetz
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
  • Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Großkredit- und Millionenkreditverordnung
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung
  • Kapitalanlagegesetzbuch
  • Kreditwesengesetz
  • Kreditzweitmarktgesetz
  • Kryptomärkteaufsichtsgesetz
  • Liquiditätsverordnung
  • Pfandbriefgesetz
  • Prüfungsberichtsverordnung
  • Sanierungs- und Abwicklungsgesetz
  • Solvabilitätsverordnung

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1619 vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 1619, 19.06.2024 ; L 90708, 07.11.2024) ; Richtlinie 2014/65/EU vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173, 12.06.2014, S. 349 ; L 74, 18.03.2015, S. 38 ; L 188, 13.07.2016, S. 28; L 273, 08.10.2016, S. 35 ; L 64, 10.03.2017, S. 116 ; L 278, 27.10.2017, S. 56 ; ABI. L 2811, 14.11.2024)

Amtliche Schlagworte

Arbeits- und Sozialstandards · Aufsichtsbehörde · Ausländisches Unternehmen · Bank · Bankenaufsicht · Bankgeschäft · Bankrecht · Bürokratie · Finanzdienstleistung · Finanzmarkt · Finanzverwaltung · Governance · Informationsaustausch · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Kapitalbeteiligung · Kredit

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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