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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Expertensuche

Geprüfte Expertinnen und Experten nach Fachgebiet, Ort und Beratungssprache. Kostenfrei, ohne Provision und unabhängig von einer Mitgliedschaft.

Fachleute, die wir geprüft haben.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater, Therapeutinnen und Therapeuten sowie pädagogische Fachkräfte. Alle gelisteten Fachleute werden vor der Aufnahme von der Bundesverbraucherhilfe geprüft und erklären dabei, Erstanfragen innerhalb von drei Werktagen zu beantworten und die Kosten vor Auftragsannahme transparent zu machen. Für die Vermittlung nimmt die Bundesverbraucherhilfe weder Provision noch einen Anteil an der Vergütung.

Unsere Qualitätskriterien.

Zwölf Kriterien, die wir vor der Aufnahme prüfen und die jede gelistete Expertin und jeder gelistete Experte bei der Anmeldung in Textform erklärt. Sie sind nachprüfbar formuliert und werden jährlich bestätigt.

Zulassung und Absicherung

E01

Berufszulassung und Berufshaftpflicht

Nachgewiesene Berufszulassung oder Qualifikation und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung. Bei der Rechtsanwaltschaft über die zuständige Rechtsanwaltskammer, bei anderen Berufsgruppen über Kammer, Berufsverband oder Zertifizierungsstelle.

E02

Nachgewiesene Schwerpunkte

Angegebene Fachgebiete werden belegt, über Fachanwaltstitel, Fachkundenachweise, Fortbildungen oder eine dokumentierte Tätigkeit. Wer ein Gebiet nicht belegen kann, wird darin nicht geführt.

Erreichbarkeit und Kosten

E03

Erstkontakt binnen drei Werktagen

Anfragen, die über die Expertensuche eingehen, werden innerhalb von drei Werktagen beantwortet, auch wenn die Antwort eine Absage ist.

E04

Kostentransparenz vor Auftragsannahme

Vergütung, Gegenstandswert und absehbare Nebenkosten werden vor Annahme des Auftrags in Textform mitgeteilt.

E05

Keine Mehrkosten über die Expertensuche

Für Anfragen aus der Expertensuche gelten dieselben Sätze wie für andere Mandate. Einen Aufschlag dafür, dass die Anfrage über die Bundesverbraucherhilfe kommt, gibt es nicht.

Unabhängigkeit

E06

Keine Zahlungen für die Listung

Für Aufnahme und Listung wird kein Entgelt erhoben. Die Bundesverbraucherhilfe erhält weder Provision noch einen Anteil an der Vergütung und keine Zahlung für die Platzierung in der Trefferliste.

E07

Keine Interessenkollision

Keine dauerhafte Vertretung von Unternehmen, die im Vertrauensregister eingetragen sind. Kollisionen im Einzelfall sind vor der Annahme offenzulegen.

Beratungshaltung

E08

Einschätzung auch gegen den eigenen Auftrag

Wer erkennt, dass ein Vorgehen wenig Aussicht hat oder wirtschaftlich außer Verhältnis steht, sagt das vor der Beauftragung. Ein Auftrag, der dem Anliegen nicht dient, wird nicht angenommen.

E09

Einigung vor Eskalation

Wo eine Einigung möglich und zumutbar ist, wird sie zuerst versucht. Das streitige Verfahren ist der letzte Schritt, nicht der erste.

E10

Verständliche Auskunft

Auskünfte sind ohne juristische Vorbildung nachvollziehbar. Fachbegriffe werden erklärt, und am Ende steht, was als Nächstes zu tun ist.

Kontrolle

E11

Jährliche Bestätigung

Die Angaben und Erklärungen werden jährlich in Textform bestätigt. Bei begründeten Beschwerden wird die Listung erneut geprüft.

E12

Mitteilungspflicht und Beendigung

Wegfall der Zulassung oder der Haftpflicht und berufsrechtliche Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die Listung endet, wenn eine Voraussetzung entfällt oder Zusagen wiederholt nicht eingehalten werden.

Warum wir keine Provision nehmen

Wer an einer Vermittlung verdient, hat ein Interesse daran, dass sie zustande kommt. Dieses Interesse wollen wir nicht haben.

Die Bundesverbraucherhilfe erhält für vermittelte Aufträge keine Provision, keinen Anteil an der Vergütung und kein Entgelt für die Listung. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach den gewählten Filtern, nicht nach Zahlungen. Wir sprechen keine Empfehlung aus und bewerten die gelisteten Fachleute nicht.

Getragen wird die Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, Gebühren und Spenden. Damit bleibt der einzige Maßstab für eine Listung die Erfüllung der zwölf Kriterien.

Häufige Fragen

Kostet die Vermittlung etwas?

Nein. Die Expertensuche ist für Verbraucher und Unternehmen kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft nutzbar. Die Bundesverbraucherhilfe erhält für vermittelte Aufträge keine Provision und keinen Anteil an der Vergütung. Es entstehen nur die Kosten, die die Expertin oder der Experte vor der Auftragsannahme mitteilt.

Empfehlen Sie bestimmte Expertinnen oder Experten?

Nein. Wir sprechen keine Empfehlung aus und bewerten keine Expertinnen und Experten. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach Ihren Filterkriterien, nicht nach Zahlungen.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt. Die genaue Höhe und das weitere Vorgehen teilt Ihnen die Expertin oder der Experte vor der Auftragsannahme mit. Prüfen Sie vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.

Ich bin Expertin oder Experte. Wie werde ich gelistet?

Sie senden uns Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail: Zulassung oder Qualifikation, Berufshaftpflicht und Ihre fachlichen Schwerpunkte. Die Bundesverbraucherhilfe prüft die Unterlagen als Verband und meldet sich zurück. Ein Vertrag wird nicht geschlossen. Aufnahme und Listung sind unentgeltlich.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

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