Fachleute, die wir geprüft haben.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater, Therapeutinnen und Therapeuten sowie pädagogische Fachkräfte. Alle gelisteten Fachleute werden vor der Aufnahme von der Bundesverbraucherhilfe geprüft und erklären dabei, Erstanfragen innerhalb von drei Werktagen zu beantworten und die Kosten vor Auftragsannahme transparent zu machen. Für die Vermittlung nimmt die Bundesverbraucherhilfe weder Provision noch einen Anteil an der Vergütung.
Unsere Qualitätskriterien.
Zwölf Kriterien, die wir vor der Aufnahme prüfen und die jede gelistete Expertin und jeder gelistete Experte bei der Anmeldung in Textform erklärt. Sie sind nachprüfbar formuliert und werden jährlich bestätigt.
Zulassung und Absicherung
Berufszulassung und Berufshaftpflicht
Nachgewiesene Berufszulassung oder Qualifikation und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung. Bei der Rechtsanwaltschaft über die zuständige Rechtsanwaltskammer, bei anderen Berufsgruppen über Kammer, Berufsverband oder Zertifizierungsstelle.
Nachgewiesene Schwerpunkte
Angegebene Fachgebiete werden belegt, über Fachanwaltstitel, Fachkundenachweise, Fortbildungen oder eine dokumentierte Tätigkeit. Wer ein Gebiet nicht belegen kann, wird darin nicht geführt.
Erreichbarkeit und Kosten
Erstkontakt binnen drei Werktagen
Anfragen, die über die Expertensuche eingehen, werden innerhalb von drei Werktagen beantwortet, auch wenn die Antwort eine Absage ist.
Kostentransparenz vor Auftragsannahme
Vergütung, Gegenstandswert und absehbare Nebenkosten werden vor Annahme des Auftrags in Textform mitgeteilt.
Keine Mehrkosten über die Expertensuche
Für Anfragen aus der Expertensuche gelten dieselben Sätze wie für andere Mandate. Einen Aufschlag dafür, dass die Anfrage über die Bundesverbraucherhilfe kommt, gibt es nicht.
Unabhängigkeit
Keine Zahlungen für die Listung
Für Aufnahme und Listung wird kein Entgelt erhoben. Die Bundesverbraucherhilfe erhält weder Provision noch einen Anteil an der Vergütung und keine Zahlung für die Platzierung in der Trefferliste.
Keine Interessenkollision
Keine dauerhafte Vertretung von Unternehmen, die im Vertrauensregister eingetragen sind. Kollisionen im Einzelfall sind vor der Annahme offenzulegen.
Beratungshaltung
Einschätzung auch gegen den eigenen Auftrag
Wer erkennt, dass ein Vorgehen wenig Aussicht hat oder wirtschaftlich außer Verhältnis steht, sagt das vor der Beauftragung. Ein Auftrag, der dem Anliegen nicht dient, wird nicht angenommen.
Einigung vor Eskalation
Wo eine Einigung möglich und zumutbar ist, wird sie zuerst versucht. Das streitige Verfahren ist der letzte Schritt, nicht der erste.
Verständliche Auskunft
Auskünfte sind ohne juristische Vorbildung nachvollziehbar. Fachbegriffe werden erklärt, und am Ende steht, was als Nächstes zu tun ist.
Kontrolle
Jährliche Bestätigung
Die Angaben und Erklärungen werden jährlich in Textform bestätigt. Bei begründeten Beschwerden wird die Listung erneut geprüft.
Mitteilungspflicht und Beendigung
Wegfall der Zulassung oder der Haftpflicht und berufsrechtliche Beanstandungen sind unverzüglich mitzuteilen. Die Listung endet, wenn eine Voraussetzung entfällt oder Zusagen wiederholt nicht eingehalten werden.
Warum wir keine Provision nehmen
Wer an einer Vermittlung verdient, hat ein Interesse daran, dass sie zustande kommt. Dieses Interesse wollen wir nicht haben.
Die Bundesverbraucherhilfe erhält für vermittelte Aufträge keine Provision, keinen Anteil an der Vergütung und kein Entgelt für die Listung. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach den gewählten Filtern, nicht nach Zahlungen. Wir sprechen keine Empfehlung aus und bewerten die gelisteten Fachleute nicht.
Getragen wird die Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, Gebühren und Spenden. Damit bleibt der einzige Maßstab für eine Listung die Erfüllung der zwölf Kriterien.
Häufige Fragen
Kostet die Vermittlung etwas?
Nein. Die Expertensuche ist für Verbraucher und Unternehmen kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft nutzbar. Die Bundesverbraucherhilfe erhält für vermittelte Aufträge keine Provision und keinen Anteil an der Vergütung. Es entstehen nur die Kosten, die die Expertin oder der Experte vor der Auftragsannahme mitteilt.
Empfehlen Sie bestimmte Expertinnen oder Experten?
Nein. Wir sprechen keine Empfehlung aus und bewerten keine Expertinnen und Experten. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach Ihren Filterkriterien, nicht nach Zahlungen.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt. Die genaue Höhe und das weitere Vorgehen teilt Ihnen die Expertin oder der Experte vor der Auftragsannahme mit. Prüfen Sie vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.
Ich bin Expertin oder Experte. Wie werde ich gelistet?
Sie senden uns Ihre Angaben und Nachweise formlos per E-Mail: Zulassung oder Qualifikation, Berufshaftpflicht und Ihre fachlichen Schwerpunkte. Die Bundesverbraucherhilfe prüft die Unterlagen als Verband und meldet sich zurück. Ein Vertrag wird nicht geschlossen. Aufnahme und Listung sind unentgeltlich.