Fachleute, die sich verpflichtet haben.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater, Therapeutinnen und Therapeuten sowie pädagogische Fachkräfte. Alle gelisteten Fachleute haben gegenüber der Bundesverbraucherhilfe schriftlich zugesagt, Erstanfragen innerhalb von drei Werktagen zu beantworten und die Kosten vor Auftragsannahme transparent zu machen. Wie sich die Vermittlung finanziert, legen wir unter Experte werden offen.
Was die Aufnahme voraussetzt.
Die Listung ist kein Werbeplatz. Sie setzt überprüfbare Zusagen voraus und wird jährlich überprüft.
Berufszulassung und Haftpflicht
Nachgewiesene Berufszulassung oder Qualifikation und eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung. Bei der Rechtsanwaltschaft über die zuständige Rechtsanwaltskammer, bei anderen Berufsgruppen über Kammer, Berufsverband oder Zertifizierungsstelle.
Erstkontakt binnen drei Werktagen
Anfragen, die über die Expertensuche eingehen, werden innerhalb von drei Werktagen beantwortet.
Kostentransparenz vor Auftragsannahme
Vergütung, Gegenstandswert und absehbare Nebenkosten werden vor Annahme des Auftrags in Textform mitgeteilt.
Nachgewiesene Schwerpunkte
Angegebene Beratungsfelder und Rechtsgebiete werden über Fachanwaltstitel, Fachkundenachweise, Fortbildungen oder eine dokumentierte Tätigkeit belegt.
Keine Interessenkollision
Keine dauerhafte Vertretung von Unternehmen, die im Vertrauensregister eingetragen sind.
Jährliche Bestätigung
Die Zusagen werden jährlich schriftlich bestätigt. Bei begründeten Beschwerden prüfen wir die Listung erneut.
Häufige Fragen
Kostet die Vermittlung etwas?
Nein. Die Expertensuche ist für Verbraucher und Unternehmen kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft nutzbar. Bei der Rechtsanwaltschaft fließt keine Beteiligung. Bei allen anderen Expertengruppen erhält die Bundesverbraucherhilfe 10 Prozent der Vergütung zur Gegenfinanzierung der Vermittlung und zur Förderung des Vereinszwecks.
Empfehlen Sie bestimmte Expertinnen oder Experten?
Nein. Wir sprechen keine Empfehlung aus und bewerten keine Expertinnen und Experten. Die Reihenfolge der Treffer richtet sich nach Ihren Filterkriterien, nicht nach Zahlungen.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Gebühr für eine Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt. Die genaue Höhe und das weitere Vorgehen teilt Ihnen die Expertin oder der Experte vor der Auftragsannahme mit. Prüfen Sie vorab, ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt.
Ich bin Expertin oder Experte. Wie werde ich gelistet?
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag. Sie weisen Zulassung, Haftpflicht und Schwerpunkte nach und bestätigen die oben genannten Zusagen. Die Listung ist für Expertinnen und Experten kostenpflichtig; die Gebühren sind in der Gebührenordnung veröffentlicht.