Verlässlichkeit ist ein Wettbewerbsvorteil, wenn sie belegt ist.
Verbraucher entscheiden zunehmend nach Vertrauenswürdigkeit. Das Vertrauensregister macht sie überprüfbar – nach Kriterien, die wir veröffentlichen.
Audit und Eintragung
Freiwillige Prüfung entlang von zwölf veröffentlichten Kriterien. Wer besteht, wird mit Prüfdatum und Gültigkeit im Vertrauensregister eingetragen.
Zum Auditverfahren→Streitschlichtung
Beteiligen Sie sich an einem geordneten Verfahren, bevor aus einem Beschwerdefall ein Rechtsstreit wird.
Verfahren ansehen→Verbraucherbildung mitgestalten
Bringen Sie Praxiswissen in der Bundesausschuss ein. Redaktionelle Unabhängigkeit bleibt gewahrt.
Mitwirkung→Sichtbar werden
Nach bestandenem Audit erscheint Ihr Unternehmen im Vertrauensregister, mit Prüfdatum, Gültigkeit und dem Datum der letzten Bestätigung.
Zum Register→Der Weg zur Eintragung.
Antrag und Selbstauskunft
Sie beantragen die Prüfung und füllen die Selbstauskunft zu Vertragswerk, Beschwerdemanagement und Erstattungspraxis aus.
Prüfung der Unterlagen
Wir prüfen AGB, Widerrufsbelehrung, Preisangaben und die Bearbeitung von Beschwerden anhand der veröffentlichten Kriterien.
Rückfragen und Nachbesserung
Abweichungen teilen wir mit. Sie haben Gelegenheit nachzubessern, bevor entschieden wird.
Entscheidung und Eintragung
Das Präsidium entscheidet. Bei Bestehen erfolgt die Eintragung mit Prüfdatum und zwei Jahren Gültigkeit.
Kosten und Bedingungen
Was kostet die Unternehmensmitgliedschaft?
100,00 Euro im Monat, monatlich im Voraus fällig. Die Mitgliedschaft läuft ab dem gewählten Beitrittstag genau ein Jahr und verlängert sich danach um jeweils ein weiteres Jahr. Das Auditverfahren ist in der Mitgliedschaft enthalten.
Ist die Listung an die Mitgliedschaft gekoppelt?
Die Listung im Vertrauensregister setzt ein bestandenes Audit voraus. Eine Eintragung als geprüftes Unternehmen ist ohne Mitgliedschaft nicht möglich, weil das Verfahren über die Beiträge finanziert wird.
Kann ich mich freikaufen?
Nein. Der Beitrag deckt den Aufwand des Verfahrens, nicht dessen Ergebnis. Wer die Kriterien nicht erfüllt, wird nicht eingetragen. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachausschuss anhand des veröffentlichten Kriterienkatalogs, nicht die Geschäftsstelle und nicht das Präsidium.
Wie lange gilt ein bestandenes Audit?
Zwei Jahre ab Prüfdatum. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Bei begründeten Hinweisen kann eine Zwischenprüfung erfolgen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen entfallen?
Sie werden angehört und erhalten 14 Tage Zeit zur Stellungnahme. Bleibt es dabei, endet die Eintragung und Ihr Unternehmen wird im Register nicht mehr geführt. Gründe dafür veröffentlichen wir nicht. Gegen die Beendigung steht das Widerspruchsverfahren offen.