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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: In der Beratung (Einzelheiten siehe Vorgangsablauf).

Worum es geht

Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2026 in Einnahmen und Ausgaben auf 555,436 Mrd Euro, des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 29,955 Mrd Euro, des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 54,925 Mrd Euro, des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 38,938 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,571 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 118,727 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.014,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 2 Prozent; Investitionen in Höhe von 56,272 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 394,721 Mrd Euro

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: In der Beratung (Einzelheiten siehe Vorgangsablauf)
  • Letzte amtliche Aktivität: 8. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 450/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: D049

Der Vorgang befindet sich im laufenden Verfahren. Einzelheiten ergeben sich aus dem amtlichen Vorgangsablauf.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • Haushaltsgesetz 2027

Amtliche Schlagworte

Bundeshaushalt 2027 · Infrastruktur · Investitionshaushalt · Klimaneutralität · Nettokreditaufnahme · Personalabbau · Sondervermögen · Stellenplan · Steueraufkommen

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 21/7650

Anlage gemäß § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung für die Epl 03 (Bundesrat), 19 (Bundesverfassungsgericht) und 20 (Bundesrechnungshof)

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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