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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Wirtschaft. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Für diesen Vorgang liegt keine amtliche Inhaltsangabe vor. Maßgeblich ist der Titel des Vorhabens sowie der unten verlinkte amtliche Vorgang.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 14. August 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 473/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E047

Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.

Betroffene Regelungen

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • ERP-Wirtschaftsplangesetz

Amtliche Schlagworte

ERP-Wirtschaftsförderung · Klein- und Mittelunternehmen · Mittelstandspolitik

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

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