Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Bildung und Erziehung, Kultur. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 187/26); Ja, laut Verkündung (BGBl II)
- GESTA-Ordnungsnummer: XA003
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 13. Juli 2026
- Verkündet am: 17. Juli 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil II
- Fundstelle: BGBl II 2026, 140
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Amtliche Schlagworte
Abitur · Gymnasium · Hochschulzulassung · Kulturbeziehungen · Prüfung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 27. März 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 187/26)
- 8. Mai 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 187/26(B))
- 11. Mai 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/5878)
- 21. Mai 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/80)
- 11. Juni 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/6415)
- 11. Juni 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 11. Juni 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/83)
- 19. Juni 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 379/26)
- 10. Juli 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1067)
- 10. Juli 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 379/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Soziales und Gesellschaft berührt und damit Leistungsansprüche, Versicherungsschutz und der Zugang zu Versorgung. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 333147
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.