Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Außenpolitik und internationale Beziehungen, Außenwirtschaft. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 25. März 2026 in Brüssel unterzeichneten Partnerschaftsabkommen von Asunción: Vertiefung der Beziehungen in den Bereichen Politik, Handel und Investitionen auf Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung; Bestimmung des institutionellen Rahmens, Ausbau des politischen Dialogs und Regelung der Zusammenarbeit in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Steuern, Energie sowie Bildung, handelsspezifische Bestimmungen, Zollverfahren, Harmonisierung technischer Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, Anforderungen im Bereich Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen, Schutzmaßnahmen, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor; Schlussbestimmungen
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 14. August 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 476/26)
- GESTA-Ordnungsnummer: XA005
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.
Amtliche Schlagworte
Außenbeziehungen der EU · Freihandel · Handel · Handelsabkommen · Internationale Wirtschaftsbeziehungen · Internationale Zusammenarbeit · Internationaler Dienstleistungsverkehr · Internationaler Investitionsschutz · Nachhaltige Entwicklung · Welthandel · Zoll
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338410
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.