Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 9. Juni 2026 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung ausgewählter Empfehlungen des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 (BEPS-MLI), insbesondere zum Abkommensmissbrauch, Ziel der Vermeidung von Nicht- und Niedrigbesteuerungen durch Steuerverkürzungen oder -umgehungen neben der von Doppelbesteuerungen, Aufnahme der auf ein Hauptzweck-Kriterium abstellenden Missbrauchsvermeidungsklausel
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
- Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 511/26 (bes.eilbed.))
- GESTA-Ordnungsnummer: XD010
Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Zusammenhang
Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI)
Amtliche Schlagworte
Doppelbesteuerung · Doppelbesteuerungsabkommen · Einkommensteuer · Steuerdelikt · Steuerumgehung · Vermögensteuer
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 4. September 2026: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 511/26)
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 338850
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.