Stark im Miteinander
Newsroom und PresseAktuelle Meldungen
MitgliederbereichAnmelden
KarrierebereichBewerben
Bundesverbraucherhilfe e. V.

Startseite Newsroom Gesetze und Vorhaben

Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Verabschiedet.

Worum es geht

Zustimmung zu der am 19. September 2025 in Paris unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch der von Unternehmensgruppen bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereichten Mindeststeuer-Berichte (GloBE-Informationen) zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen, damit Gewährleistung des behördlichen Zugang zu den Informationen unter Vermeidung multipler Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe und Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verabschiedet
  • Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (271/26)
  • GESTA-Ordnungsnummer: XD005

Der Deutsche Bundestag hat das Vorhaben verabschiedet. Bis zur Verkündung sind der endgültige Wortlaut und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abschließend belegt.

Amtliche Schlagworte

Amtshilfe · Bericht · Datenschutz · Finanzverwaltung · Informationsaustausch · Internationales Steuerrecht · Konzern · Mindeststeuer · Multinationales Unternehmen · Unternehmensbesteuerung

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

Ausgleich entsteht, wenn viele ihn tragen.

Mitglieder erfahren zuerst von neuen Eintragungen im Vertrauensregister, wirken im Bundesausschuss mit und stimmen über unsere Positionen zu Gesetzentwürfen ab.

Mitglied werden