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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2026 (FAG-Änderungsgesetz 2026)

Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten.

Worum es geht

Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz, Aufhebung Art. 2 und 3 sowie Änderung Art. 2 FAG-Änderungsgesetz 2025

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Dem Bundesrat zugeleitet – Noch nicht beraten
  • Letzte amtliche Aktivität: 4. September 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 506/26 (bes.eilbed.))
  • GESTA-Ordnungsnummer: D055

Der Entwurf liegt dem Bundesrat vor. Der erste Durchgang dient der Stellungnahme der Länder.

Betroffene Regelungen

Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung in Höhe von insgesamt 500 Mio Euro zugunsten der Ländern und zulasten des Bundes im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung zu Flüchtlingskosten und zur abschließenden Erfüllung der Zusagen im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“, technische Änderung zur Umsetzung der vertikalen Umsatzsteueranpassung und zur Hilfe bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt;

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • FAG-Änderungsgesetz 2025
  • FAG-Änderungsgesetz 2026
  • Finanzausgleichsgesetz

Amtliche Schlagworte

Flüchtlingshilfe · Steuerverteilung · Umsatzsteuer · Vertikaler Finanzausgleich · Öffentlicher Gesundheitsdienst

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Solange das Verfahren läuft, ist der Wortlaut vorläufig. Änderungen in den Ausschüssen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Wir bewerten das Vorhaben deshalb nicht, sondern halten den Stand nachvollziehbar fest.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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