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Bundesverbraucherhilfe e. V.

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Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen. Stand des Verfahrens: Verkündet.

Worum es geht

Konstitutive Neufassung Gebäudeenergiegesetz unter dem Titel Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden (Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten und zur Aufteilung der Betriebskosten bei Einbau einer mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage, Einfügung § 559f und Änderung §§ 555b und 559e Bürgerliches Gesetzbuch sowie versch. §§ Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Folgeänderungen in 7 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gebäudeenergiegesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung

Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Heizungsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.

Stand des Verfahrens

  • Art des Vorgangs: Gesetzgebung
  • Initiative: Bundesregierung
  • Beratungsstand: Verkündet
  • Letzte amtliche Aktivität: 10. Juli 2026
  • Zustimmung des Bundesrates: Nein, laut Gesetzentwurf (Drs 292/26 (bes.eilbed.)); Nein, laut Verkündung (BGBl I)
  • GESTA-Ordnungsnummer: E035

Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.

Verkündung und Inkrafttreten

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.

Betroffene Regelungen

Einführung technologieoffener, flexibler und praxistauglicher Regelungen für die Modernisierung der Wärmeversorgung von Gebäuden mit dem Ziel des überwiegend CO2-freien Betriebs neuer Heizungen: Entfall der Vorgabe eines pauschalen Anteils von mind. 65 Prozent erneuerbarer Energien für alle Neu- und Bestandsbauten, verbindliche Beimischung eines aufwachsenden Anteils CO2-neutraler Brennstoffe bei neu einzubauenden Gas- und Ölheizungen ab 2029 ("Bio-Treppe"), hälftige Aufteilung bestimmter Betriebskosten fossiler Heizungen zwischen Vermieter und Mieter, Einführung einer Grüngas-/Grünheizöl-Quote für Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl ab 2028, Evaluierung der Regelungen im Jahr 2030 bez. ihres Beitrags zur Erreichung der Klimaschutzziele; Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie mit neuen bzw. aktualisierten Vorgaben betr. Renovierungsanforderungen für bestehende Nichtwohngebäude, Einführung von Nullemissionsgebäuden, Bereitstellung von Ladeinfrastruktur, Nutzung von Solarenergie bei Neubauten, Ausstellung von Energieausweisen, Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Gebäuden, Inspektionspflichten für Klimaanlagen, Anforderungen an Gebäudeautomation, Berechnung der Gesamtenergieeffizienz; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen;

Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:

  • BSI-Gesetz
  • Baugesetzbuch
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz
  • Energiewirtschaftsgesetz
  • Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
  • Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung
  • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
  • Gebäudeenergiegesetz
  • Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
  • Hochbaustatistikgesetz
  • Kehr- und Überprüfungsordnung
  • Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
  • Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Konstrukteur/Geprüfte Konstrukteurin
  • Wärmeplanungsgesetz

Zusammenhang

Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Abl. L 2024/1275, 08.05.2024, S. 1)

Amtliche Schlagworte

Bausanierung · Energieausweis · Erdgas · Erneuerbare Energie · Gas · Gebäude · Gebäudeenergieeffizienz · Gesetzesfolgenabschätzung · Heizung · Heizöl · Innerstaatliche Umsetzung von EU-Recht · Klimaneutralität · Klimaschutz · Ladeinfrastruktur · Luftverunreinigung · Mieter

Verfahrensablauf

Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.

Inhalt der Drucksache 292/1/26

Wi, AV, U, Wo: Änderungsvorschläge – Wi, U, Wo: zus. Stellungnahme – Fz, R: keine Einwendungen

Einordnung der Bundesverbraucherhilfe

Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Nachhaltigkeit und Lebensgrundlagen berührt und damit Energiekosten, Mobilität, Wohnen und die Anforderungen an Produkte. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.

Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.

Quelle

Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.

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