Das Vorhaben ist abgeschlossen und amtlich verkündet. Es geht auf eine Initiative der Ebene Bundesregierung zurück. Amtlich zugeordnetes Sachgebiet: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben. Stand des Verfahrens: Verkündet.
Worum es geht
Zustimmung zur ersten Voraussetzung zur Erweiterung der Liste mit Auswahlentscheidungen und zugelassenen Vorbehalte zu unter das BEPS-MLI-Übereinkommen fallenden 14 Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland um weitere 62 durch Notifikation gegenüber der OECD als Verwahrer
Die vorstehende Darstellung ist die amtliche Inhaltsangabe des Vorgangs. Sie stammt aus dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien und wurde nicht umformuliert.
Stand des Verfahrens
- Art des Vorgangs: Gesetzgebung
- Initiative: Bundesregierung
- Beratungsstand: Verkündet
- Letzte amtliche Aktivität: 8. Mai 2026
- Zustimmung des Bundesrates: Ja, laut Gesetzentwurf (Drs 769/25); Ja, laut Verkündung (BGBl II)
- GESTA-Ordnungsnummer: XD004
Das Verfahren ist abgeschlossen. Maßgeblich ist der Wortlaut, der im Verkündungsblatt veröffentlicht wurde.
Verkündung und Inkrafttreten
- Ausgefertigt am: 1. Juni 2026
- Verkündet am: 5. Juni 2026
- Verkündungsblatt: Bundesgesetzblatt Teil II
- Fundstelle: BGBl II 2026, 108
- Amtlicher Volltext: Verkündung im Verkündungsblatt aufrufen
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens steht in der Schlussvorschrift des verkündeten Textes. Viele Regelungen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft, andere zu einem festen Datum oder gestaffelt. Wir geben hier kein abweichendes Datum an, weil allein der verkündete Wortlaut maßgeblich ist.
Betroffene Regelungen
Amtlich erfasste Rechtsmaterialien zu diesem Vorgang:
- Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Amtliche Schlagworte
Doppelbesteuerungsabkommen · Gewinn · Internationales Steuerrecht · Steuerdelikt · Steuerumgehung · Unternehmensbesteuerung
Verfahrensablauf
Jeder Schritt ist mit seiner amtlichen Drucksache belegt. Wer den Wortlaut prüfen will, folgt dem jeweiligen Verweis.
- 19. Dezember 2025: Gesetzentwurf, Bundesrat (Gesetzentwurf 769/25)
- 30. Januar 2026: 1. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1061)
- 30. Januar 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Stellungnahme 769/25(B))
- 2. Februar 2026: Gesetzentwurf, Deutscher Bundestag (Gesetzentwurf 21/3944)
- 26. Februar 2026: 1. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/59)
- 25. März 2026: Beschlussempfehlung und Bericht, Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung und Bericht 21/4980)
- 26. März 2026: 2. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 26. März 2026: 3. Beratung, Deutscher Bundestag (Drucksache 21/68)
- 17. April 2026: Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, Bundesrat (Gesetzesbeschluss 213/26)
- 8. Mai 2026: 2. Durchgang, Bundesrat (Drucksache 1065)
- 8. Mai 2026: Beschlussdrucksache, Bundesrat (Beschluss 213/26(B))
Einordnung der Bundesverbraucherhilfe
Die Bundesverbraucherhilfe e. V. verfolgt dieses Vorhaben, weil es das Politikfeld Wirtschaft und Finanzen berührt und damit Preise, Steuern, Abgaben und die Bedingungen, unter denen Unternehmen am Markt handeln. Da das Verfahren abgeschlossen ist, kommt es für die Anwendung auf den verkündeten Wortlaut und die dort geregelten Übergangsfristen an. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, beginnt bei den Schlussvorschriften des Gesetzes.
Wir sprechen keine Empfehlung für oder gegen dieses Vorhaben aus und vertreten keine parteipolitische Position. Wenn Sie wissen möchten, was die Regelung für Ihren Fall bedeutet, finden Sie über unsere Expertensuche eine fachlich passende Ansprechperson.
Quelle
- Vorgang: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, Vorgang 329545
- Wahlperiode: 21
- Abgerufen am: 11. September 2026
Titel, Inhaltsangabe, Verfahrensstand und Schlagworte sind amtliche Angaben und werden unverändert übernommen. Die Einordnung stammt von der Bundesverbraucherhilfe e. V.